Grundsätzlich gilt: Demjenigen, der unter Cannabiseinfluss am Steuer seines Fahrzeugs angetroffen wurde, droht ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach § 316 StGB. Dies bedeutet im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Daneben kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen oder ein Fahrverbot erhängen. Als Ordnungswidrigkeit kann dieses Verhalten auch mit einem Bußgeld bis zu 3.000 € geahndet werden (§ 24a II StVG).
Seit März 2017 können Ärzte ihren Patienten bei schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis als Medizin verschreiben, sodass bisher mehr als 13.000 dieser Fälle verzeichnet wurden. Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen diese Patienten Auto fahren, wenn sie es sich selbst zutrauen und keine Ausfallerscheinungen haben.
Die Bundesregierung nimmt insoweit jedoch Stellung, dass eine Strafbarkeit gemäß § 316 StGB Cannabis-Patienten gleichermaßen wie Konsumenten außerhalb einer medizinischen Indikation drohen kann, wenn sie nicht in der Lage sind ein Fahrzeug sicher zu führen. Eine bußgeldliche Sanktionierung gemäß § 24a II StVG droht ihnen jedoch nicht.
Diese Problematik diskutiert derzeit der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Zum einen erscheint es problematisch, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens der Verkehrsausschuss nicht beteiligt gewesen ist. Straßenverkehrsrechtliche Aspekte haben daher im Gesetz „Cannabis als Medizin“ keine Berücksichtigung gefunden.
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt?
Weiterhin erscheint fragwürdig, inwieweit die Cannabis-Patienten in der Lage sind, ihre eigene Fahrtüchtigkeit hinsichtlich der Wirkung von Drogen ausreichend beurteilen zu können. Der ADAC bezieht hier eine klare Stellung: „Der Schutz der Verkehrsteilnehmer lässt keine Experimente zu.“
Nun wollen Experten prüfen, ab welchem Wert bei Cannabis-Konsum von einer fehlenden Eignung zum Fahren auszugehen ist, da die Verwaltungsgerichte sich insoweit bisher uneinig waren.
Die Entwicklung in Gesetz und Rechtsprechung bleibt hier abzuwarten.
Sofern auch Ihnen ein strafbares Verhalten im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wird, wenden Sie sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Essen.