Es ist mehr als gefährlich, dennoch machen es die meisten Autofahrer täglich – das Verwenden des Handys beim Autofahren. Nicht umsonst wird dieses riskante Verhalten entsprechend sanktioniert.

Das Amtsgericht in Berlin hatte den Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer sein heiß gelaufenes Handy während der Fahrt vor die Klimaanlage gehalten hat, um so das Handy zu kühlen. Dadurch konnte er ein Telefonat während der Fahrt über die aktivierte Freisprechanlange fortsetzen. Das Amtsgericht stellte dadurch einen Verstoß gegen § 23 I a StVO fest.

Amtsgericht Berlin, 3 Ws (B) 50/19 – 162 Ss 20/19

Nach dieser Vorschrift darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient während der Fahrt nur benutzt werden, wenn das Gerät dafür weder aufgenommen, noch gehalten wird.

Durch das Halten des Mobiltelefons vor den Lüfter, könnte der Fahrer des PKW’s daher das Handy gehalten und so den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit verwirklicht haben. Das Amtsgericht sieht den Normzweck des § 23 I a StVO darin, den Straßenverkehr und den Fahrer des PKW’s zu schützen, um die Reaktionsmöglichkeit aufrecht zu erhalten. Durch das Halten des Handys vor den Lüfter, wird der Fahrer daran gehindert, beide Hände für die Fahraufgabe zu verwenden. Überdies erfordere das Führen des Telefonats noch eine erhöhte Konzentration, wodurch eine Ablenkung vom eigentlichen Straßenverkehr erfolge.

Die Konsequenz des Beschlusses des Amtsgerichts liegt darin, dass es für die Verwirklichung des Tatbestands nicht von Belang ist, ob das Handy während der Fahrt auch tatsächlich verwendet wird.Das reine Festhalten des Mobiltelefons genügt.

Der Verordnungsgeber wollte mit der Einführung des § 23 I a StVO auch die Fälle erfassen, in denen der Fahrer eines Kraftfahrzeugs ein elektronisches Gerät in den Händen hält, obwohl dies aufgrund des Vorhandenseins einer Freisprecheinrichtung eigentlich nicht erforderlich gewesen wäre.

Daraus folgt zudem, dass erst recht das tatsächliche Benutzen des Handys als Navigationsgerät entsprechend verboten ist und sanktioniert wird.

Halten Sie daher von jeglicher Verwendung Ihres Mobiltelefons während der Fahrt Abstand und nutzen sie entweder eine Halterung oder eine Freisprecheinrichtung, ohne dabei das Gerät in den Händen zu halten.