PKW durch Baumstumpf beim Parken beschädigt – Stadt Köln haftet
Eine Autofahrerin verklagte die Stadt Köln, nachdem sie nach Einbruch der Dunkelheit auf einem unbefestigten, nicht gepflasterten Streifen parken wollte, und dabei auf einen circa 20 bis 25 Zentimeter hohen Baumstumpf aufgefahren sei. Auf dieser Freifläche hatten früher Bäume gestanden, auch andere Autos waren dort abgestellt worden. Ein Schild wies darauf hin, dass in diesem [...]