Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen
Ihr Spezialist bei Kündigung
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ist dies für den Arbeitnehmer ein schwerer Schock. Doch eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie auch rechtmäßig erfolgt. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen kann ich Ihre Kündigung für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere der für Arbeitnehmer geltende Kündigungsschutz. Auch wenn Sie nur als in Teilzeit oder als geringfügig Beschäftigter arbeiten, stehen Ihnen die Rechte des Kündigungsschutzes zu. Nur selbstständig für das Unternehmen Tätige (sog. Heimarbeiter, Stichwort „Home Office“) können sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen.
Damit der Kündigungsschutz für Sie überhaupt Anwendung finden kann, muss das Unternehmen in dem Sie tätig sind, den sog. „Schwellenwert“ bezüglich der Unternehmensgröße überschreiten.
Gem. §23 Abs. 1 KSchG müssen demnach inklusive Ihrer Person mindestens 10 Personen beim Betrieb beschäftigt sein, wobei Teilzeitkräfte hier entsprechend Ihrer Arbeitsleistung anteilig angerechnet werden. Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor 2003 begonnen, ist die erforderliche Anzahl bereits mit 5 im Betrieb beschäftigten Personen erreicht.
Besonders wichtig im Falle einer Kündigung ist es, rechtzeitig Klage zu erheben. Denn gem. § 4 KSchG wird die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach dessen Zugang unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit wirksam.
Bitte wenden Sie sich daher nach Erhalt der schriftlichen Kündigung schnellstmöglich an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen, um Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben und so den Eintritt der Wirksamkeit zu verhindern. Kontaktieren Sie daher bei der Vermutung der Unwirksamkeit der Kündigung sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht in Essen.

Bei Kündigung: Sofort zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen
Verabreden Sie daher schnellstmöglich einen Termin mit meiner Kanzlei für Arbeitsrecht, um die drei-wöchige Frist zu wahren. Bringen Sie bei Ihrem Besuch in meiner Kanzlei überdies bitte den Zustellungsumschlag mit, auf dem der Poststempel Auskunft über den Posteingang gibt.
Coronavirus (SARS-CoV-2)
Nehmen Sie eine Kündigung nicht einfach hin, sondern suchen Sie Hilfe bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Essen! Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig.
Eine Prüfung vor dem Arbeitsgericht kann ergeben, dass Ihre Kündigung nicht sozial gerechtfertigt war und somit unwirksam ist. Für den Arbeitgeber ist die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu beenden durch den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz stark eingeschränkt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie dem Kündigungsschutzgesetz unterfallen. Gerichtlich kann der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht oder eine angemessene Abfindung durchgesetzt werden.
Um Ihre Interessen ordnungsgemäß durchzusetzen, ist daher anwaltlicher Rat gefragt.

Ordentliche Kündigung
Die einfachste Variante für den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu beenden ist die ordentliche Kündigung. Denn an diese sind die geringsten Wirksamkeitsanforderung gestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach einer ordentlichen Kündigung nicht sofort, sondern erst mit Ablauf einer gesetzlich geregelten Frist, sodass der Arbeitnehmer Zeit hat, sich auf die veränderte Situation einzustellen. Die Kündigungsfrist verlängert sich, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, § 623 BGB.
Eine ordentliche Kündigung ist nach dem Gesetzeswortlaut grundsätzlich grundlos möglich. Jedoch ist in den meisten Fällen einer Kündigung das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, sodass erhöhte Anforderungen an die Kündigung bestehen und ein sachlicher Grund vorgetragen werden muss.
Ob dies der Fall ist, kann von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Essen überprüft werden.
Kündigungserklärung
Eine Kündigung ist von vorne herein nur wirksam, wenn sie Ihnen schriftlich ausgehändigt wird und vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben wurde, § 623 BGB. Eine mündliche Kündigung entfaltet dagegen keine Geltung. Auch ein unbefugter Vertreter darf Ihnen die Kündigung nicht aushändigen.
Kündigungsfrist
Zudem muss der Arbeitgeber die sich aus § 622 BGB ergebenden Kündigungsfristen beachten. Mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit verlängern sich jedoch diese Fristen, da Ihre Schutzwürdigkeit mit der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses wächst.
Eine Nichteinhaltung der Frist führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Stattdessen gilt die Kündigung erst zum nächstmöglichen Termin als ausgesprochen. Dies kann relevant für die Möglichkeit der fristgerechten Erhebung der Kündigungsschutzklage werden. Teilen Sie daher unbedingt Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Essen alle Einzelheiten über die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit mit. Auch eventuelle Versetzungen in Folge von Umstrukturierungsmaßnahmen können hier relevant werden.
Die Frist beginnt zu laufen, sobald Ihnen die Kündigung zugestellt wurde. Beachten Sie, dass ein Zugang nach § 130 BGB auch ohne tatsächliche Kenntnisnahme erfolgen kann. Erforderlich ist nur, dass die Möglichkeit dazu besteht und unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Beachten Sie daher, dass Ihr Arbeitgeber die Kündigung auch zustellen kann, wenn Sie sich im Urlaub befinden oder einem Krankenhausaufenthalt unterliegen. Das Kündigungsschreiben muss lediglich in den Briefkasten gelangen.
Für den juristischen Laien mag dies sehr ungerecht klingen, kann der Arbeitgeber doch so die Zeit verkürzen, in dem ein Anwalt für Sie Klage einreichen kann. Als Arbeit für Arbeitsrecht in Essen kann ich Ihnen jedoch sagen, dass für mich vielfältige Möglichkeiten bestehen, sich gegen ein unfaires Verhalten des Arbeitgebers zu wehren. So kann ich beispielsweise für Sie eine eine Zulassung verspäteter Klagen anstreben. Gem. § 5 KSchG ist eine verspätete Klage dennoch zuzulassen, wenn Sie an der Erhebung unverschuldet verhindert waren. Darunter fällt zum Beispiel urlaubsbedingte Abwesenheit.
Den genauen Fristbeginn zu berechnen kann sich daher als sehr kompliziert gestalten, sodass Sie den Rat eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht in Essen einholen sollten.
Ebenso das Ende der Frist kann von der gesetzlich geregelten 4-wöchigen Frist abweichen. So können individualvertraglich andere Fristen bestimmt werden, innerhalb derer die Kündigung erfolgen muss. Sollten diese Fristen negativ von der gesetzlich bestimmten Frist abweichen, dann ist dies nur in Ausnahmefällen zulässig. Eine Abweichung ist erlaubt, wenn Ihr Arbeitsvertrag dem Geltungsbereich eines Tarifvertrags unterfällt oder Sie nur für eine Probezeit eingestellt wurden.
Um erfolgreich gegen eine Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorgehen zu können, muss zwingend die Klagefrist eingehalten werden! Diese beträgt nach § 4 KSchG drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Suchen sie daher sofort nach Erhalt der Kündigung Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen auf, um Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten rechtzeitig wahrnehmen zu können!

Beteiligung des Betriebsrats
Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, muss dieser nach § 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Unterlässt der Arbeitgeber die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber darf in einem folgenden Kündigungsschutzprozess nur die Gründe geltend machen, die er zuvor dem Betriebsrat mitgeteilt hat. Der Zweck dieser Anhörung ist es, dem Betriebsrat als Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen eine Möglichkeit der Stellungnahme zu Verschaffung und so auf den Entscheidungsprozess des Arbeitgebers einzuwirken.
Besonderer Kündigungsschutz
Für eine bestimmte Zahl gesonderter Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser hat zur Folge, dass eine ordentliche Kündigung wegen Gesetzesverstoßes gem. § 134 BGB immer unwirksam wäre. Der besondere Kündigungsschutz ist statusbezogenen, d.h. er knüpft an bestimmte Eigenschaften des Arbeitnehmers an. Der Grund dafür ist die besondere Schutzwürdigkeit der betroffenen Arbeitnehmer. Beachten Sie jedoch, dass eine außerordentliche Kündigung unter erschwerten Voraussetzungen möglich bleibt.
Wenn Sie eine der folgenden Eigenschaften erfüllen, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht ordentlich kündigen:
- Sie befinden sich in Mutter- oder Elternschutz, § 9 KSchG. Während der Schwangerschaft und der folgenden Elternzeit, ist eine ordentliche Kündigung unzulässig. Die gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber sie in Unkenntnis der Schwangerschaft gekündigt hat und innerhalb einer Zeit von 2 Wochen nach der Kündigung von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt.
- Sie stehen unter Schwerbehindertenschutz, § 85 SGB. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen darf nur mit Zustimmung des Integrationsrats erfolgen.
Ob die Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes eingehalten wurden, sollten Sie immer von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Essen überprüfen lassen.

Allgemeiner Kündigungsschutz
Der allgemeine Kündigungsschutz wird allen Arbeitnehmern zu Teil, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Dieses findet Anwendung, wenn in Ihrem Betrieb mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dabei finden auch Teilzeitarbeitskräfte anteilig Berücksichtigung. Zusätzlich müssen Sie in zeitlicher Hinsicht bereits mindestens 6 Monate in Ihrem Betrieb beschäftigt sein.
Die Geltendmachung des allgemeinen Kündigungsschutzes kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen, § 4 KSchG. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann der Arbeitgeber eine Kündigung nur aussprechen, wenn diese sozial gerechtfertigt ist. Dies ist nur der Fall, wenn ein sachlicher Grund für die Kündigung besteht. Es bestehen mehrere Möglichkeiten für den Arbeitgeber, einen sachlichen Grund an bestimmte Umstände anzuknüpfen. Ob der vorliegende Umstand jedoch tatsächlich einen Grund für eine Kündigung darstellt, können Sie mit Hilfe Ihres Anwalts für Arbeitsrecht in Essen gerichtlich überprüfen lassen.
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung kann aufgrund eines Eignungsmangels des Arbeitnehmers erfolgen. Typische Gründe für eine personenbedingte Kündigung können sein:
- Eine fehlende Arbeitserlaubnis oder Qualifikation.
- Erhebliche Leistungsminderung aufgrund dauerhafter Krankheit oder durch erhöhtes Alter.
- Der Verlust der Fahrerlaubnis bei Kraftfahrern
Im Falle einer Krankheit ist zu beachten, dass diese als solche noch nicht ausreicht, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Stattdessen muss sie sich so negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist. Wann dieser Fall gegeben ist, hängt maßgeblich von der Dauer der Krankheit ab und es ist zwischen folgenden Konstellationen zu differenzieren:
Leistungsunfähigkeit auf Dauer
Hindert sie Ihre Krankheit dauerhaft an der Wahrnehmung ihrer beruflichen Tätigkeit, ist es dem Arbeitgeber grundsätzlich möglich, Sie ordentlich zu kündigen. Selbiges gilt, wenn die Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit für die Zukunft ungewiss ist.
Eine Ausnahme vom Kündigungsrecht besteht allerdings, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen, für Sie wahrnehmbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könnte. Dann ist der Arbeitgeber gezwungen, zunächst diese Möglichkeit wahrzunehmen. Denn für eine Kündigung gilt immer das ultima ratio Prinzip, welches besagt, dass diese immer nur die letzte Möglichkeit sein darf, wenn alles andere durch Ihren Arbeitgeber bereits ausgeschöpft wurde. Um zu klären, ob Ihnen ein Weiterbeschäftigungsanspruch zugestanden hätte, wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen.
Lang andauernde Erkrankung
Sind Sie zum Kündigungszeitpunkt dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt, dann muss eine Interessenabwägung erfolgen. Das Interesse des Arbeitgebers für seinen Lohn auch eine Arbeitsleistung zu erhalten, muss mit Ihrem Interesse an der Fortbestehung des Arbeitsplatzes abgewogen werden. Ob dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht zusteht, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber auf Überbrückungsmaßnahmen zurückgreifen kann und diese finanziell zumutbar sind. In die Interessenabwägung müssen daher unter anderem die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Ursache der Erkrankung und die Kosten der Überbrückungsmaßnahmen einfließen.

Kurzzeitige Erkrankung
Bei einer nur kurzzeitigen Erkrankung steht dem Arbeitgeber grundsätzlich kein Kündigungsrecht zu. Etwas anderes kann sich jedoch ergeben, wenn der Arbeitnehmer gehäuft arbeitsunfähig erkrankt und dies auch für die Zukunft absehbar ist. Aufgrund der wiederkehrenden Fehlzeiten, kann eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Auch hier muss eine Interessenabwägung im Wege einer Drei-Stufen-Prüfung erfolgen.
1. Stufe: Negative Zukunftsprognose
Das Gericht wird überprüfen, ob auch in Zukunft mit Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit gerechnet werden muss. Die Häufigkeit der Erkrankungen in der Vergangenheit dienen dabei meist als Indiz.
2. Stufe: Betriebliche Auswirkungen
Weiter wird geprüft, ob die Fehlzeiten auch in Zukunft zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs führen. Dazu zählen unter anderem Störungen im Betriebsablauf, unzufriedene Kunden, sowie Entgeltfortzahlungskosten. Diese Beeinträchtigungen muss jedoch der Arbeitgeber selbst vor Gericht nachweisen und dies führt in der Praxis häufig zu Beweisschwierigkeiten.
3. Stufe: Interessenabwägung
Schließlich muss eine Abwägung zwischen dem Nachteil des Arbeitgebers aufgrund zukünftiger Fehlzeiten und dem Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes erfolgen. Dabei sind die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Ursache der Erkrankung zu berücksichtigen. Ist die Krankheit auf betriebsbedingte Umstände zurückzuführen, so ist dem Arbeitgeber ein längeres Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zuzumuten.
Folglich ist eine präzise Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage nur möglich, wenn Sie Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen aufsuchen!

Verhaltensbedingte Kündigung
Hat Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsvertrag gekündigt, dann handelt es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können u.a. gehäuftes Zuspätkommen, Alkohol- oder Drogenkonsum, Arbeitsverweigerungen oder Beleidigungen des Arbeitgebers sein. Um die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung festzustellen, muss zunächst ebenfalls eine Zukunftsprognose erfolgen. Zu berücksichtigen ist, ob keine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Arbeitgeber mehr erfolgen kann.
Eine verhaltensbedingte Kündigung bezieht sich immer auf Umstände, die Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Verhalten hätten beeinflussen können. Hingegen kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht, wenn es sich um Umstände handelt, die zwar in Ihrer Person liegen, auf die Sie jedoch keinen Einfluss haben, wie beispielsweise eine Erkrankung.
Im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung ist ebenfalls an das ultima ratio Prinzip zu denken. Eine Kündigung ist daher nur zulässig, wenn Ihr Arbeitgeber vorher eine Abmahnung erteilt hat. An diese Abmahnung sind weitere Voraussetzungen geknüpft. So muss sie sich zum Beispiel auf das Verhalten beziehen, aufgrund dessen Ihnen nun eine Kündigung erteilt wurde. Denn die Abmahnung enthält eine Warnfunktion und soll so eine Verhaltensänderung beim Arbeitnehmer erreichen. Somit kann auch eine mehrfache Abmahnung erforderlich sein, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden darf. Suchen Sie daher sofort nach Erhalt der Kündigung Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen auf, um das Erfordernis mehrfacher Abmahnungen überprüfen zu können!
Betriebsbedingte Kündigung
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen endet, sind besonders hohe Anforderungen an eine Kündigung zu stellen, da der Kündigungsgrund nicht von Ihnen beeinflusst werden kann. Er stammt aus der Sphäre des Arbeitgebers selbst.
Als wichtigste Voraussetzungen muss wirklich ein Wegfall Ihres bisherigen Arbeitsplatzes erfolgt sein. Die Gründe für den Wegfall Ihrer Beschäftigungsmöglichkeit, muss der Arbeitgeber gerichtlich vortragen und beweisen, dass dieser nicht willkürlich war. Die Unternehmensentscheidung zur Verkürzung der Arbeitsplätze darf daher nicht unsachlich oder rechtsmissbräuchlich gewesen sein. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn sich ein größeres Unternehmen aufspaltet, um in kleineren betrieblichen Einheiten dem Kündigungsschutz zu entgehen.
Zudem muss Ihre Kündigung dringlich gewesen sein. Das ist der Fall, wenn der Arbeitskräfteübergang nicht anders als durch Kündigung ausgeglichen werden kann und eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen ist.
Als milderes Mittel käme insbesondere auch die Möglichkeit einer Umsetzung in Betracht.

Schließlich muss die Sozialauswahl ordnungsgemäß berücksichtigt worden sein. Entlassen werden muss zunächst, wer am wenigsten sozial schutzwürdig ist. Die zu berücksichtigenden Sozialdaten sind auf folgende Merkmale beschränkt:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Alter
- familiäre Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Beachten Sie, dass die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl von Gesetzes wegen grundsätzlich vermutet wird und der Arbeitgeber vor Gericht das Gegenteil beweisen muss. Wenden Sie sich daher an den Anwalt für Arbeitsrecht in Essen, damit wir von Ihrem Arbeitgeber die Gründe für die Sozialauswahl anfordern und juristisch überprüfen können!

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen? Wer trägt die Kosten?
Eine für die meisten Arbeitnehmer wichtige Frage besteht darin, wer die Kosten des Gerichtsprozesses tragen muss. Im Falle einer Kündigungsschutzklage sind nur die eigenen anwaltlichen Kosten zu übernehmen und niemals die der gegnerischen Partei. Das bedeutet, selbst wenn ein Prozess vor Gericht verloren wird, tragen Sie niemals die Kosten für den Anwalt Ihres Arbeitgebers!
Die Höhe der Kosten für Ihren eigenen Anwalt richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach Ihrem Quartalsverdienst, d.h. in der Regel 3 Monatsbruttogehälter.
Beachten Sie außerdem, dass für Sie keine Kosten anfallen, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen! Dann werden alle Verfahrenskosten komplett übernommen.Prozesskostenhilfe
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese deckt die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der anfallenden Gerichtsgebühren ab. Einen Anspruch haben nach § 114 ZPO Personen, die nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung zu übernehmen. Ob Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, hängt von Ihrem vorhanden Vermögen, Ihrem Einkommen und Ihren monatlichen Ausgaben ab. Bei Fragen zu einem Anspruch auf Prozesskostenhilfe, suchen Sie mich gerne in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen auf.
Wie gelangt man an eine Abfindung?
Es bestehen verschiedene umfangreiche Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung zu vereinbaren. Häufig wird Ihr Arbeitgeber versuchen, den für Ihn günstigsten Weg zu wählen. Wenden Sie sich daher immer an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen, damit ich eine faire Abfindung für Sie durchsetzen kann.
Aufhebungsvertrag
Zunächst ist eine Vereinbarung in einem Aufhebungsvertrag möglich. Mittels eines Aufhebungsvertrags einigen Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Wenn Ihr Arbeitgeber ein großes Interesse an der Beendigung hat, wird er Ihnen auch mit der Höhe der Abfindung entgegen kommen.
Positiv an dieser Variante ist, dass sie keine einseitige Kündigung erhalten, sondern die Beendigung einvernehmlich erfolgt.
Suchen Sie daher Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen auf, damit wir schnellstmöglich eine angemessene Summe mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren können!
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Bei einer betriebsbedingten Kündigung steht Ihnen ein gesetzlicher Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG zu. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber Ihnen im Arbeitsvertrag eine Abfindung zusagt, wenn sie keine Kündigungsschutzklage erheben. Die Höhe der Abfindung, die dann von Ihnen geltend gemacht werden kann, beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr.
Ob sie von einer Kündigungsschutzklage absehen, muss reiflich überlegt sein und hängt von der Beurteilung der Erfolgsaussichten ab. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Gebiet, können wir sie als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen fachlich beraten!
Durch Kündigungsschutzprozess
Schließlich besteht die Möglichkeit durch Urteil in einem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung zu erlangen. Dazu muss die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein und eine Auflösungsabfindung muss beantragt werden. Lassen Sie sich daher von einem Anwalt für Arbeitsrecht gerichtlich vertreten, um eine angemessene Abfindung zu vereinbaren!
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen gesucht?
Bei Kündigung oder Abmahnung ist sofort der Anwalt für Arbeitsrecht in Essen aufzusuchen. Die Existenzgrundlage – auch der Familie – wird durch die Berufstätigkeit sichergestellt. Die Lebensarbeitszeit hat daher eine besondere Bedeutung: Die Sicherung des Arbeitsplatzes, die Sicherung eines dauerhaften Einkommens und die Schaffung akzeptabler Arbeitsbedingungen müssen mitunter gegenüber dem Arbeitgeber erkämpft werden.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite. Bei einem arbeitsrechtlichen Problem, einer Abmahnung oder einer Kündigung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Arbeitsrecht in Essen.

Und was tun bei einer Abmahnung?
Bei einer Abmahnung zeigt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Art „gelbe Karte“, das heißt, er weist Sie auf seine Unzufriedenheit mit Ihnen hin. Dies kann beispielsweise in häufigem Zuspätkommen, ungenauer Arbeitsweise oder dem Missachten von Anweisungen begründet sein. Bitte nehmen Sie eine Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber sehr ernst! Sie kann eine Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung darstellen, da Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung nicht kündigen darf.
Eine Abmahnung muss im Übrigen klar und unmissverständlich sein und Rüge- sowie Warnfunktion erfüllen. Eine „schwammig“ formulierte Abmahnung ist unwirksam und kann umgehend durch Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen angefochten werden.
Im Fall einer unwirksamen Erteilung einer Abmahnung, besteht für Sie ein Anspruch auf Löschung aus Ihrer Personalakte. Dies ist äußert wichtig, um dem Arbeitgeber für eine verhaltensbedingte Kündigung den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Bestätigen Sie ausschließlich dem Empfang der Abmahnung! Auch wenn Ihr Arbeitgeber es wünscht: Zeichnen Sie die Abmahnung inhaltlich nie ab! Unterschreiben Sie die Abmahnung keinesfalls! Hierzu sind sie auch nicht verpflichtet. Auch wenn Sie gegen den Inhalt der Abmahnung dem Grunde nach keine Einwände haben: Mit einer Unterschrift verschlechtern Sie in einem späteren Prozess Ihre Chance, die inhaltliche Richtigkeit der Abmahnung zu bestreiten.
Der Anwalt für Arbeitsrecht in Essen
Sofern Sie zum Beispiel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen mit dem Mandat beauftragen, wird dieser die Abmahnung wie nachfolgend prüfen:
- Eignungsmängel oder fehlende Qualifikation
- Verlust der Fahrerlaubnis bei Kraftfahrern
- Es wird durch den Arbeitnehmer eine Straftat begangen, die Zweifel an seiner Eignung begründen oder er verbüßt eine Freiheitsstrafe
- Erhebliche Dauerhafte Leistungsminderung durch Alter und Krankheit
- Krankheitsbedingte Kündigung? Sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht in Essen!
Zunächst ist hier festzustellen: Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund!
Vielmehr muss sich die Krankheit des Arbeitnehmers störend auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Nur dann darf auch während seiner Krankheitsphase gekündigt werden. Da die Kündigung wegen Krankheit einen Sonderfall der personenbedingten Kündigung darstellt, sind hier arbeitsrechtlich einige Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung zu erfüllen.
So muss zum Zeitpunkt der Kündigung objektiv erkennbar mit weiteren, für den Betrieb nicht mehr zumutbaren Störungen zu rechnen sein und eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem für den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers angemessenerem Arbeitsplatz nicht bestehen. Von besonderer Bedeutung ist hier die Beweispflicht des Arbeitgebers, der die Umstände der Kündigung seinerseits nachweisen muss.
Grundsätzlich wird bei einer krankheitsbedingten Kündigung zwischen der Leistungsunfähigkeit auf Dauer, der lang andauernden Leistungsunfähigkeit und der sich häufig wiederholenden, jeweils kurz andauernden Leistungsunfähigkeit unterschieden.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Kündigung wegen Krankheit die gesetzliche Frist für die Kündigungsschutzklage drei Wochen beträgt. Wenden Sie sich bitte daher schnellstmöglich an mich als Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen, sodass ich beim Arbeitsgericht fristgemäß Kündigungsschutzklage erheben kann.
Verhaltensbedingte Kündigung? Sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht in Essen!
Der Arbeitgeber reagiert mit der verhaltensbedingten Kündigung auf vermeidbare Verletzungen der arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten durch den Arbeitnehmer. Hierzu zählen u.a. wiederholtes Zuspätkommen, Alkohol oder Drogenkonsum, Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung eines Vorgesetzten oder eine unangemeldete Nebentätigkeit. Hierbei muss jedoch im Rahmen einer Interessenabwägung stets festgestellt werden, ob dem Arbeitgeber trotz Ihres Fehlverhaltens ein Festhalten am Arbeitsvertrag zumutbar ist. Ob diese Interessenabwägung zu Ihren Gunsten ausfällt, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht richtig beurteilen.
Außerdem ist zu prüfen, ob eine wiederholte „letzte“ Abmahnung nicht ausgereicht hätte um den Arbeitnehmer zur Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten oder ob die zukünftige Beeinträchtigung nicht durch die Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz entfallen wäre.
Diese arbeitsrechtlichen Abwägungen können nur durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bewertet und die verhaltensbedingte Kündigung somit auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Betriebsbedingte Kündigung? Sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht in Essen!
Als weiterer Kündigungsgrund kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Bei dieser hat nicht der Arbeitnehmer durch sein Verhalten die zur Kündigung führenden Umstände verursacht. Stattdessen sind ausschließlich betriebsbezogene ursächlich. Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist die soziale Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz in drei Schritten durch den Rechtsanwalt zu prüfen. So kann der bisherige Arbeitsplatz wegfallen sein, es können keine weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb bestehen und es müssen überdies die Regeln der Sozialauswahl durch den Arbeitgeber beachtet werden.
In einem solchen Fall werde ich in der Klageschrift von Ihrem Arbeitgeber Mitteilung der Gründe, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben, verlangen. Zu dieser Auskunft ist der Arbeitgeber gem. §1 Abs. 3 S. 1 KSchG verpflichtet. Die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl wird zunächst vermutet, wenn der Arbeitgeber keine oder nur unzureichende Auskunft erteilt.
Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Essen
Auch über die rechtliche Problematik einer Kündigung hinaus steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen im Bereich des Arbeitsrechts vollumfänglich beratend zur Seite.
Hierzu gehören auch Folgende arbeitsrechtliche Probleme:
- Wie verhalte ich mich, wenn der Arbeitgeber die Lohnzahlungen kürzt, einstellt oder nur unregelmäßig zahlt?
- Muss ich bezahlte / unbezahlte Überstunden leisten?
- Wie wehre ich mich gegen Mobbing am Arbeitsplatz?
- Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?
- Kann mir der Arbeitgeber vorschreiben, wann ich meinen Urlaub zu nehmen habe?
- Wie weit reicht die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers? Muss ich jede Arbeit übernehmen?
- Darf ich zuhause bleiben wenn ein Familienangehöriger plötzlich erkrankt und ich mich um ihn kümmern muss?
- Bin ich dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet wenn ich bei Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursache?
- Darf ich während der Arbeitszeit im Internet surfen bzw. kleine private Einkäufe erledigen?
- Der Arbeitgeber hat in den Vorjahren Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld gezahlt. Darf er die Zahlungen ohne weiteres einstellen?
- Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber plötzlich in die Insolvenz gerät?
Anwälte für Arbeitsrecht in Essen werden Ihre Interessen vor Ihrem Arbeitgeber wenn nötig auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
Sollten Sie Fragen zum Arbeitsrecht in Essen haben oder hat man Ihnen gekündigt, kontaktieren Sie bitte meine Kanzlei für Arbeitsrecht auf der Zweigertstraße in Essen, direkt gegenüber dem Arbeitsgericht Essen und verabreden Sie einen Termin mit mir unter
0201/ 272 888.
Wir werden Sie umfassend, kompetent und im Arbeitsrecht spezialisiert beraten können.
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