Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Essen
Kündigung erhalten? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Essen prüft Ihre Rechte
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist oft ein schwerer Schock für Arbeitnehmer. Doch eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie auch rechtmäßig ist. Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Essen prüft Frau Chantal Miriam Käthner Ihre Kündigung und setzt sich für Ihre Rechte ein. Zu berücksichtigen ist insbesondere der Kündigungsschutz, der Arbeitnehmern zusteht – auch Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten. Nur selbstständig Tätige, wie beispielsweise Heimarbeiter im „Home Office“, können sich in der Regel nicht auf den Kündigungsschutz berufen.
Damit der Kündigungsschutz für Sie greift, muss Ihr Unternehmen die Schwellenwerte zur Unternehmensgröße überschreiten. Gemäß § 23 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) müssen in Ihrem Betrieb inklusive Ihrer Person mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt sein. Dabei werden Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig berücksichtigt. Sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis jedoch bereits vor 2003 begonnen haben, liegt der Schwellenwert bei nur 5 Personen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtzeitig gegen die Kündigung vorgehen – mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht in Essen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Nach § 4 KSchG müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Andernfalls wird die Kündigung unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit wirksam. Zögern Sie daher nicht, sich direkt nach Erhalt der schriftlichen Kündigung an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Essen zu wenden. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Sie in allen Fragen rund um den Kündigungsschutz zu unterstützen und Klage zu erheben, um den Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung zu verhindern.
Bei Kündigung: Sofort zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen
Eine Kündigung sollten Sie nie einfach hinnehmen. Gerade in arbeitsrechtlichen Fällen – auch in den Jahren 2024 und 2025 – ist schnelles Handeln entscheidend. Vereinbaren Sie daher umgehend einen Termin in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen, um die dreiwöchige Frist zur Klageerhebung zu wahren. Denken Sie daran, den Zustellungsumschlag Ihrer Kündigung mitzubringen, da der Posteingang entscheidend für die Fristenberechnung ist.
Kündigung überprüfen lassen – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Essen hilft Ihnen weiter
Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Eine genaue Prüfung vor dem Arbeitsgericht kann ergeben, dass Ihre Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist und damit unwirksam. Auch im Jahr 2024 oder 2025 gilt: Der allgemeine und besondere Kündigungsschutz schränkt die Möglichkeiten des Arbeitgebers stark ein, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Sollte das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall Anwendung finden, besteht die Chance, vor Gericht den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen oder eine angemessene Abfindung durchzusetzen.
Deshalb ist anwaltlicher Rat unerlässlich. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner, spezialisiert auf das Arbeitsrecht in Essen, steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte professionell durchzusetzen.
Ordentliche Kündigung – Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form der Kündigung, die Arbeitgeber verwenden, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Diese Variante stellt an den Arbeitgeber vergleichsweise geringe Anforderungen. Das Arbeitsverhältnis endet dabei nicht sofort, sondern erst nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist. Diese Kündigungsfrist soll dem Arbeitnehmer Zeit geben, sich auf die veränderte Situation einzustellen und verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB). Das bedeutet: Je länger Sie im Betrieb tätig sind, desto länger wird die Kündigungsfrist – auch im Jahr 2024 oder 2025.
Grundsätzlich kann eine ordentliche Kündigung zunächst ohne sachlichen Grund ausgesprochen werden. Allerdings ist in vielen Fällen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar, wodurch die Anforderungen steigen und ein konkreter, nachvollziehbarer Kündigungsgrund vorliegen muss. Die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung kann von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Essen wie Frau Chantal Miriam Käthner überprüft werden.
Kündigungserklärung – Nur schriftlich wirksam!
Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie Ihnen schriftlich zugestellt und vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben wurde (§ 623 BGB). Mündliche Kündigungen oder Kündigungen durch unbefugte Vertreter sind rechtlich unwirksam. Deshalb sollten Sie bei Erhalt einer Kündigung stets genau prüfen, ob alle formalen Anforderungen eingehalten wurden – Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen kann Sie hierbei unterstützen.
Kündigungsfrist – Die Fristen korrekt berechnen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt und hängen von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ab – je länger Sie in einem Unternehmen tätig sind, desto mehr Schutz genießen Sie. Allerdings führt eine Nichteinhaltung dieser Fristen durch den Arbeitgeber nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Stattdessen wird die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam. Daher ist es wichtig, alle Details Ihrer Betriebszugehörigkeit, einschließlich möglicher Versetzungen oder Umstrukturierungen, mit Ihrem Anwalt zu besprechen.
Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Ihnen die Kündigung zugeht. Nach § 130 BGB bedeutet dies nicht zwingend, dass Sie die Kündigung persönlich erhalten oder gelesen haben – es genügt, dass sie in Ihren Briefkasten gelangt, etwa während Sie im Urlaub oder im Krankenhaus sind. Diese Regelung kann die Zeit verkürzen, in der Sie Klage gegen die Kündigung erheben können. Allerdings bestehen für Ihren Anwalt vielfältige Möglichkeiten, sich gegen solch ein Vorgehen des Arbeitgebers zu wehren, z. B. durch die Beantragung einer Zulassung verspäteter Klagen (§ 5 KSchG), falls Sie unverschuldet verhindert waren, eine rechtzeitige Klage einzureichen.
Da die Berechnung der genauen Frist komplex sein kann, empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Essen einzuholen.
Individuelle Fristen und Kündigungsschutzklage
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Es können jedoch im Arbeitsvertrag andere Fristen vereinbart sein, insbesondere, wenn der Vertrag einem Tarifvertrag unterliegt oder Sie sich in der Probezeit befinden. Solche Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und sollten geprüft werden. Für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage ist die Einhaltung der gesetzlichen Klagefrist von entscheidender Bedeutung. Diese beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).
Suchen Sie daher sofort nach Erhalt der Kündigung Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen auf, um Ihre Rechte zeitnah wahrzunehmen!
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht, ist es entscheidend, dass dieser vor Ausspruch der Kündigung gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) angehört wird. Unterlässt der Arbeitgeber diese Anhörung, ist die Kündigung unwirksam. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber in einem anschließenden Kündigungsschutzprozess nur die Kündigungsgründe vorbringen, die er bereits dem Betriebsrat mitgeteilt hat. Die Anhörung des Betriebsrats dient dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen und gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und auf die Entscheidung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen.
Im Jahr 2024 und auch 2025 bleibt dieser Ablauf unverändert, weshalb es für Arbeitnehmer wichtig ist, bei Erhalt einer Kündigung den ordnungsgemäßen Ablauf überprüfen zu lassen. Hierbei unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner, die sich als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Essen speziell auf Kündigungsfälle konzentriert.
Besonderer Kündigungsschutz – Wer ist geschützt?
Einige Arbeitnehmergruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, was dazu führt, dass eine ordentliche Kündigung nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam wäre. Der besondere Kündigungsschutz ist statusbezogen, d. h., er greift bei Arbeitnehmern mit bestimmten Merkmalen oder Eigenschaften, da sie als besonders schutzwürdig gelten. Allerdings bleibt eine außerordentliche Kündigung in bestimmten Fällen unter erschwerten Bedingungen weiterhin möglich.
Der besondere Kündigungsschutz gilt für Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Mutterschutz und Elternzeit (§ 9 KSchG): Während der Schwangerschaft und der anschließenden Elternzeit ist eine ordentliche Kündigung unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung keine Kenntnis von der Schwangerschaft hatte, sofern Sie ihn innerhalb von zwei Wochen darüber informieren.
- Schwerbehindertenschutz (§ 85 SGB IX): Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Kündigung unter den besonderen Kündigungsschutz fällt, lassen Sie die Voraussetzungen von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Essen überprüfen. Unsere Kanzlei steht Ihnen hierbei zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte auch in den Jahren 2024 und 2025 effektiv durchzusetzen.
Allgemeiner Kündigungsschutz – Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Der allgemeine Kündigungsschutz greift für alle Arbeitnehmer, die unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen. Dieses Gesetz gilt in Betrieben, die mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigen – auch Teilzeitkräfte werden hierbei anteilig berücksichtigt. Zudem müssen Sie bereits mindestens sechs Monate in Ihrem Betrieb tätig sein, damit der Kündigungsschutz Anwendung findet.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln: Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um Klage zu erheben (§ 4 KSchG). Wenden Sie sich daher rechtzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen, um Ihre Rechte zu wahren und gegen die Kündigung vorzugehen.
Sozial gerechtfertigte Kündigung – Wann ist sie wirksam?
Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, kann der Arbeitgeber eine Kündigung nur dann aussprechen, wenn sie „sozial gerechtfertigt“ ist. Dies bedeutet, dass ein sachlicher Grund für die Kündigung vorliegen muss. Solche Gründe können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Ob ein vorliegender Umstand tatsächlich als Kündigungsgrund ausreicht, lässt sich gerichtlich überprüfen – dabei unterstützt Sie Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Essen, Frau Chantal Miriam Käthner.
Personenbedingte Kündigung – Wann ist sie möglich?
Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nicht (mehr) in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Typische Gründe hierfür sind:
- Fehlende Arbeitserlaubnis oder Qualifikation: Wenn beispielsweise eine erforderliche Arbeitserlaubnis nicht vorliegt.
- Leistungsminderung aufgrund Krankheit oder Alter: Wenn es zu erheblichen und dauerhaften Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit kommt.
- Verlust der Fahrerlaubnis: Insbesondere relevant für Arbeitnehmer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Wichtig: Eine Krankheit allein rechtfertigt nicht sofort eine Kündigung. Vielmehr muss sie so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber das Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar wird. Hierbei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere die Dauer und Auswirkung der Erkrankung. Ihre Rechte sollten Sie deshalb stets von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Essen prüfen lassen.
Leistungsunfähigkeit auf Dauer
Hindert Sie Ihre Krankheit dauerhaft an der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, kann der Arbeitgeber grundsätzlich ordentlich kündigen. Gleiches gilt, wenn eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ungewiss ist. Allerdings besteht eine Ausnahme, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, Sie auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen. Das Prinzip des „ultima ratio“ besagt, dass die Kündigung nur dann zulässig ist, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft wurden. Lassen Sie von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen prüfen, ob Ihnen ein Weiterbeschäftigungsanspruch zusteht.
Lang andauernde Erkrankung
Bei einer langfristigen Erkrankung erfolgt eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers an der Erbringung der Arbeitsleistung und Ihrem Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung kann dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber keine zumutbaren Überbrückungsmaßnahmen ergreifen kann. Faktoren wie die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, die Ursache der Erkrankung und die finanziellen Auswirkungen der Überbrückungsmaßnahmen spielen bei dieser Abwägung eine entscheidende Rolle.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben oder eine Kündigung erhalten haben, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Käthner, spezialisiert auf Arbeitsrecht in Essen, auch im Jahr 2024 und 2025 mit fachlicher Expertise zur Seite.
Kurzzeitige Erkrankung und Kündigung – Was Arbeitnehmer wissen sollten
1. Stufe: Negative Zukunftsprognose
Zunächst prüft das Gericht, ob auch zukünftig mit weiteren Fehlzeiten zu rechnen ist. Die Fehlzeiten in der Vergangenheit dienen hierbei oft als Indiz für eine negative Prognose. Ist mit weiteren krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen, kann dies die erste Voraussetzung für eine Kündigung erfüllen.
2. Stufe: Betriebliche Auswirkungen
Anschließend wird analysiert, ob die fortwährenden Fehlzeiten die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigen. Zu den Auswirkungen zählen unter anderem:
- Störungen im Betriebsablauf: Zum Beispiel, wenn wiederholte Abwesenheiten zu Produktionsengpässen oder Problemen in der Kundenbetreuung führen.
- Entgeltfortzahlungskosten: Hohe Lohnfortzahlungskosten können für den Arbeitgeber eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Der Arbeitgeber muss diese betrieblichen Auswirkungen konkret darlegen und nachweisen – ein Aspekt, der in der Praxis häufig zu Beweisschwierigkeiten führt.
3. Stufe: Interessenabwägung
Abschließend erfolgt eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Zu den berücksichtigten Faktoren zählen die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs, die Länge der Betriebszugehörigkeit sowie die Ursache der Erkrankung. Ist die Erkrankung beispielsweise auf betriebsbedingte Umstände zurückzuführen, wird es dem Arbeitgeber zugemutet, das Arbeitsverhältnis länger fortzusetzen.
Um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage realistisch einschätzen zu können, empfiehlt es sich, direkt den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht in Essen einzuholen. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner steht Ihnen hierfür auch in den Jahren 2024 und 2025 mit ihrer arbeitsrechtlichen Expertise zur Verfügung.
Verhaltensbedingte Kündigung – Wann ist sie gerechtfertigt?
Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag kündigt. Beispiele hierfür können wiederholtes Zuspätkommen, Alkohol- oder Drogenkonsum während der Arbeitszeit, Arbeitsverweigerung oder Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber sein. Um die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung zu beurteilen, wird zunächst eine Zukunftsprognose erstellt: Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber künftig nicht mehr möglich?
Verhaltensbedingte Kündigungen betreffen Umstände, die der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten beeinflussen kann. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei personenbedingten Kündigungen um Gründe, die zwar in Ihrer Person liegen, auf die Sie jedoch keinen Einfluss haben, wie beispielsweise eine Krankheit.
Das „ultima ratio“ Prinzip gilt auch bei verhaltensbedingten Kündigungen: Ihr Arbeitgeber muss Sie im Regelfall zunächst abmahnen, bevor er kündigt. Eine solche Abmahnung dient als Warnung und soll eine Verhaltensänderung bewirken. Daher muss die Abmahnung sich direkt auf das Verhalten beziehen, das zur Kündigung geführt hat. Oftmals sind sogar mehrere Abmahnungen erforderlich, bevor die Kündigung gerechtfertigt ist.
Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, wenden Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen, um prüfen zu lassen, ob die Abmahnungen korrekt erfolgt sind und die Kündigung rechtlich bestand hat. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner unterstützt Sie kompetent dabei, Ihre Rechte zu wahren.
Betriebsbedingte Kündigung – Hohe Anforderungen an den Arbeitgeber
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen beendet wird, gelten besonders strenge Voraussetzungen. Denn in diesem Fall liegt der Kündigungsgrund in der betrieblichen Sphäre des Arbeitgebers und kann nicht vom Arbeitnehmer beeinflusst werden. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur zulässig, wenn der Wegfall Ihres Arbeitsplatzes tatsächlich begründet ist.
Der Arbeitgeber muss vor Gericht darlegen und nachweisen, dass die Kündigungsgründe nicht willkürlich sind. Die Entscheidung zur Verkürzung von Arbeitsplätzen darf weder unsachlich noch rechtsmissbräuchlich sein. Beispielsweise wäre eine Aufspaltung eines großen Unternehmens in kleinere Einheiten, um den Kündigungsschutz zu umgehen, unzulässig.
Zudem muss die Kündigung „dringlich“ sein. Das bedeutet, dass der Arbeitskräfteabbau nicht anders zu bewerkstelligen ist und eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen ist. Vor einer Kündigung sollte der Arbeitgeber auch prüfen, ob eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz als milderes Mittel möglich ist.
Auch in den Jahren 2024 und 2025 ist es wichtig, sich bei einer betriebsbedingten Kündigung beraten zu lassen. Eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Essen kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Kündigung zu überprüfen.
Sozialauswahl – Wer ist besonders schutzwürdig?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber die sogenannte Sozialauswahl korrekt durchführen. Das bedeutet, dass primär diejenigen Arbeitnehmer entlassen werden müssen, die am wenigsten schutzwürdig sind. Folgende Merkmale spielen bei der Sozialauswahl eine Rolle:
Dauer der Betriebszugehörigkeit: Arbeitnehmer mit einer längeren Betriebszugehörigkeit genießen einen höheren Kündigungsschutz.
- Alter: Ältere Arbeitnehmer sind häufig besonders schutzwürdig.
- Familiäre Unterhaltspflichten: Personen, die Unterhaltspflichten haben, etwa gegenüber Kindern oder Ehepartnern, sind stärker geschützt.
- Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer unterliegen einem besonderen Schutz.
Wichtig ist, dass die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl zunächst gesetzlich vermutet wird. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschutzprozess nachweisen, dass die Sozialauswahl ordnungsgemäß erfolgt ist und die Entscheidung gerechtfertigt war.
Um die Rechtmäßigkeit der Sozialauswahl zu überprüfen, wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Essen. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner kann für Sie die Gründe für die Sozialauswahl von Ihrem Arbeitgeber anfordern und juristisch bewerten.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen? Wer trägt die Kosten?
Eine für die meisten Arbeitnehmer wichtige Frage besteht darin, wer die Kosten des Gerichtsprozesses tragen muss. Im Falle einer Kündigungsschutzklage sind nur die eigenen anwaltlichen Kosten zu übernehmen und niemals die der gegnerischen Partei. Das bedeutet, selbst wenn ein Prozess vor Gericht verloren wird, tragen Sie niemals die Kosten für den Anwalt Ihres Arbeitgebers!
Die Höhe der Kosten für Ihren eigenen Anwalt richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach Ihrem Quartalsverdienst, d.h. in der Regel 3 Monatsbruttogehälter.
Beachten Sie außerdem, dass für Sie keine Kosten anfallen, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen! Dann werden alle Verfahrenskosten komplett übernommen.Prozesskostenhilfe
Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese deckt die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der anfallenden Gerichtsgebühren ab. Einen Anspruch haben nach § 114 ZPO Personen, die nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung zu übernehmen. Ob Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, hängt von Ihrem vorhanden Vermögen, Ihrem Einkommen und Ihren monatlichen Ausgaben ab. Bei Fragen zu einem Anspruch auf Prozesskostenhilfe, suchen Sie mich gerne in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen auf.
Wie gelangt man an eine Abfindung?
Es bestehen verschiedene umfangreiche Möglichkeiten mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung zu vereinbaren. Häufig wird Ihr Arbeitgeber versuchen, den für Ihn günstigsten Weg zu wählen. Wenden Sie sich daher immer an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen, damit ich eine faire Abfindung für Sie durchsetzen kann.
Aufhebungsvertrag
Zunächst ist eine Vereinbarung in einem Aufhebungsvertrag möglich. Mittels eines Aufhebungsvertrags einigen Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Wenn Ihr Arbeitgeber ein großes Interesse an der Beendigung hat, wird er Ihnen auch mit der Höhe der Abfindung entgegen kommen.
Positiv an dieser Variante ist, dass sie keine einseitige Kündigung erhalten, sondern die Beendigung einvernehmlich erfolgt.
Suchen Sie daher Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen auf, damit wir schnellstmöglich eine angemessene Summe mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren können!
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Bei einer betriebsbedingten Kündigung steht Ihnen ein gesetzlicher Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG zu. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber Ihnen im Arbeitsvertrag eine Abfindung zusagt, wenn sie keine Kündigungsschutzklage erheben. Die Höhe der Abfindung, die dann von Ihnen geltend gemacht werden kann, beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr.
Ob sie von einer Kündigungsschutzklage absehen, muss reiflich überlegt sein und hängt von der Beurteilung der Erfolgsaussichten ab. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Gebiet, können wir sie als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen fachlich beraten!
Durch Kündigungsschutzprozess
Schließlich besteht die Möglichkeit durch Urteil in einem Kündigungsschutzprozess eine Abfindung zu erlangen. Dazu muss die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein und eine Auflösungsabfindung muss beantragt werden. Lassen Sie sich daher von einem Anwalt für Arbeitsrecht gerichtlich vertreten, um eine angemessene Abfindung zu vereinbaren!
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen gesucht?
Bei Kündigung oder Abmahnung ist sofort der Anwalt für Arbeitsrecht in Essen aufzusuchen. Die Existenzgrundlage – auch der Familie – wird durch die Berufstätigkeit sichergestellt. Die Lebensarbeitszeit hat daher eine besondere Bedeutung: Die Sicherung des Arbeitsplatzes, die Sicherung eines dauerhaften Einkommens und die Schaffung akzeptabler Arbeitsbedingungen müssen mitunter gegenüber dem Arbeitgeber erkämpft werden.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite. Bei einem arbeitsrechtlichen Problem, einer Abmahnung oder einer Kündigung wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Arbeitsrecht in Essen.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen – Wer trägt die Kosten?
Eine wichtige Frage für Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage ist die Kostenfrage. Bei einem solchen Verfahren müssen Sie nur die Kosten für Ihren eigenen Anwalt tragen – niemals die der Gegenseite. Selbst wenn Sie den Prozess verlieren, übernimmt Ihr Arbeitgeber die eigenen Anwaltskosten.
Die Höhe der Kosten Ihres Anwalts für Arbeitsrecht in Essen richtet sich nach dem Gegenstandswert, der sich in der Regel nach Ihrem Brutto-Quartalsverdienst bemisst, also drei Monatsgehältern.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Diese übernimmt die gesamten Verfahrenskosten.
Prozesskostenhilfe – Unterstützung bei den Verfahrenskosten
Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, können Sie unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen. Diese Hilfe deckt sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtsgebühren ab. Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben Personen, die nach § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Ihr Vermögen, Einkommen und monatliche Ausgaben werden dabei berücksichtigt. Bei Fragen hierzu beraten wir Sie gerne in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen.
Wie erhalte ich eine Abfindung?
Es gibt verschiedene Wege, eine Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten. Da Arbeitgeber oft den für sie günstigsten Weg wählen, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt für Arbeitsrecht in Essen zu wenden, um eine faire Abfindung auszuhandeln. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner unterstützt Sie hierbei umfassend.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Möglichkeit sein, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. In diesem Fall wird keine Kündigung ausgesprochen. Ist der Arbeitgeber besonders an der Beendigung interessiert, wird er in der Regel mit einer höheren Abfindung entgegenkommen. Der Vorteil: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt einvernehmlich.
Lassen Sie sich bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen begleiten, um schnell eine angemessene Abfindung zu sichern.
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ein Abfindungsanspruch. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Abfindung zusagt, wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben. Die Höhe beträgt in der Regel 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Ob Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, hängt von den Erfolgsaussichten ab. Unsere Erfahrung im Arbeitsrecht hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Abfindung durch Kündigungsschutzprozess
Auch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses kann eine Abfindung erlangt werden. Dazu muss die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein und eine sogenannte Auflösungsabfindung beantragt werden. Lassen Sie sich daher von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Essen gerichtlich vertreten, um eine angemessene Abfindung zu erhalten.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Essen gesucht? – Wir helfen Ihnen!
Bei einer Kündigung, Abmahnung oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen sollten Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen wenden. Ihr Arbeitsplatz sichert Ihre Existenz – und die Ihrer Familie. Daher ist es wichtig, für die Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes, Ihres Einkommens und akzeptabler Arbeitsbedingungen zu kämpfen.
Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Essen stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Zögern Sie nicht, mich bei Fragen zu Kündigung, Abmahnung oder anderen arbeitsrechtlichen Anliegen zu kontaktieren.
Betriebsbedingte Kündigung? – Sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht in Essen!
Eine betriebsbedingte Kündigung ist dann gegeben, wenn nicht das Verhalten des Arbeitnehmers, sondern betriebsbezogene Umstände zur Kündigung führen. Bei dieser Art der Kündigung sind vor allem wirtschaftliche oder strukturelle Gründe maßgeblich. Die soziale Rechtfertigung der betriebsbedingten Kündigung muss gemäß dem Kündigungsschutzgesetz in drei Schritten geprüft werden:
- Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes: Der Arbeitsplatz darf nicht mehr benötigt werden.
- Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten: Im gesamten Betrieb dürfen keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein.
- Ordnungsgemäße Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss die Sozialauswahl korrekt durchführen und dabei schutzwürdige Arbeitnehmer berücksichtigen.
Sollten Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, wird Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner, spezialisiert auf Arbeitsrecht in Essen, in der Klageschrift von Ihrem Arbeitgeber eine detaillierte Mitteilung der Gründe verlangen, die zur Sozialauswahl geführt haben. Der Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG dazu verpflichtet. Fehlen diese Angaben oder sind sie unzureichend, wird die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl vermutet.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Essen – umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen
Neben der rechtlichen Prüfung einer Kündigung steht Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Essen auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen beratend zur Seite. Ob im Jahr 2024, 2025 oder später – die Herausforderungen im Arbeitsverhältnis sind vielfältig:
Lohnkürzungen oder unregelmäßige Zahlungen: Wie verhält man sich, wenn der Arbeitgeber den Lohn kürzt, einstellt oder nur sporadisch zahlt?
- Überstunden: Muss man bezahlte oder unbezahlte Überstunden leisten?
- Mobbing am Arbeitsplatz: Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Mobbing zu wehren?
- Krankheitsfall: Wie verhalte ich mich bei Krankheit, und welche Pflichten habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber?
- Urlaubsregelungen: Kann der Arbeitgeber bestimmen, wann Sie Ihren Urlaub nehmen?
- Weisungsbefugnis: Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers, und müssen Sie jede Arbeit übernehmen?
- Pflege von Familienangehörigen: Dürfen Sie zuhause bleiben, wenn ein Familienmitglied plötzlich erkrankt?
- Schadensersatzpflicht: Sind Sie dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn bei der Arbeit ein Schaden entsteht?
- Private Nutzung des Internets: Ist es erlaubt, während der Arbeitszeit private Einkäufe zu erledigen oder im Internet zu surfen?
- Sonderzahlungen: Kann der Arbeitgeber Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld einfach einstellen?
- Insolvenz des Arbeitgebers: Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber in Insolvenz gerät?
Bei all diesen Fragen steht Ihnen Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und notfalls vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.
Bei all diesen Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen zur Seite. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht. Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht oder haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann kontaktieren Sie uns umgehend! Sie finden uns in der Zweigertstraße in Essen – direkt gegenüber dem Arbeitsgericht Essen.
Vereinbaren Sie einen Termin unter:
☎️ 0201 / 272 888
Als erfahrene Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Essen berate ich Sie umfassend, kompetent und spezialisiert in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen zu Kündigung, Abmahnung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen an mich zu wenden.
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