Der Arbeitsvertrag
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit einem Arbeitsvertrag. Er stellt die Grundlage der Tätigkeit dar und regelt sowohl ihre Aufgaben als Arbeitnehmer, als auch ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Den Inhalt richtig zu vereinbaren und zu verstehen ist daher essentiell. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen berate ich Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihren Arbeitsvertrag.
Inhaltsverzeichnis
Wonach darf sich der Inhalt des Arbeitsvertrags bestimmen?
Den Parteien eines Arbeitsverhältnisses stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung um einen Arbeitsvertrag zu schließen. Dabei gilt der Grundsatz der Gestaltungsfreiheit, der jedoch aufgrund von Tarifverträgen und anderen gesetzlichen Regelungen Beschränkungen erfährt.
Ob für Sie die Regelungen eines Tarifvertrags gelten ist davon abhängig, ob Sie Mitglied einer Gewerkschaft und Ihr Arbeitgeber den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Darüber hinaus existieren sog. allgemeinverbindliche Tarifverträge, die für jeden Arbeitnehmer gelten. Ob für Sie ein Tarifvertrag einschlägig ist, kann ich Ihnen bei einem Besuch in meiner Anwaltskanzlei in Essen genau erläutern. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Arbeit ein Verzeichnis online gestellt.
Abweichungen vom Tarifvertrag, sowie von den übrigen gesetzlichen Regelungen sind Abweichungen nur zu Ihren Gunsten zulässig. Anderenfalls sind die einzelnen Klauseln vertragswidrig. Der übrige Vertrag bleibt jedoch rechtswirksam.
Welche Form darf der Arbeitsvertrag haben?
Grundsätzlich besteht für den Abschluss von Arbeitsverträgen kein Formzwang. Das bedeutet selbst mündlich geschlossene Verträge sind wirksam. Als Anwalt für Arbeitsrecht rate ich Ihnen jedoch aus Beweisgründen immer eine schriftliche Abschrift zu verlangen. Ein Anspruch auf Nachweis des Vertragsinhalts steht jedem Arbeitnehmer gem. § 1 NachwG zu.
Sind Befristungen zulässig?
Vor allem zu Beginn der Probezeit wollen sich viele Arbeitgeber noch nicht langfristig an einen unbekannten Arbeitnehmer binden und vereinbaren daher vertragliche Befristungen. Mit meiner Erfahrung als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen kann ich überprüfen, ob eine in ihrem Vertrag bestimmte Befristung überhaupt wirksam ist. Denn diese sind nur in gewissen Umfang gesetzlich zulässig. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt eine Befristung demnach nur, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt.
Als Beispiele werden dafür angeführt:
- Es besteht nur vorübergehend ein Bedarf für mehr Arbeitskraft
- Die Befristung erfolgt im Anschluss eines Studiums oder einer Ausbildung
- Die Einstellung erfolgt zu Probezwecken
Ausnahmsweise zulässig ist eine Befristung auch bei einem neu gegründeten Unternehmen innerhalb der ersten vier Jahre. In diesem Zeitraum besteht auch für den Arbeitgeber noch eine Ungewissheit über den erforderlichen Umfang seiner Arbeitskraft, sodass eine Befristung auf vier Jahre gem. § 14 II a TzBfG zulässig ist.
Sollte ich als Anwalt für Arbeitsrecht feststellen, dass ihr Arbeitsvertrag eine unzulässige Befristung beinhaltet, führt dies dazu, dass ihr Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes als für unbestimmte Zeit geschlossen gilt.
Sind nachträgliche Änderungen möglich?
Im Laufe des Arbeitsverhältnisses können sich bestimmte Umstände ändern, die das Bedürfnis hervorrufen auch den Arbeitsvertrag diesen Veränderungen anzupassen. Änderungen, die zwischen beiden Parteien einvernehmlich getroffen werden, sind jederzeit möglich. Zudem hat der Arbeitgeber gem. § 106 GewO auch ein Weisungsrecht gegenüber seinen Arbeitgebern. Dadurch können Inhalt, Zeit und Ort der zu leistenden Arbeit konkretisiert werden. Aber auch dieses Weisungsrecht hat natürlich seine Grenzen, die ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen gerne aufzeige. So haben sie z.B. bei Missachtung ihrer Rechte die Möglichkeit ihre Arbeit zu verweigern.
Welche Regelungen dürfen über die Arbeitszeit getroffen werden?
Die Höchstgrenzen der zulässigen Arbeitszeit sind gesetzlich geregelt. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten, sodass die maximale Wochenarbeitszeit höchstens bei 48 Stunden liegen darf. Eine Erhöhung auf 10 Stunden täglich ist zulässig, wenn innerhalb von 6 Monaten durchschnittlich die 8-Stunden Grenze eingehalten wird. Soweit die gesetzlichen Regelungen. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich jedoch häufig davon abweichende Regelungen.
Beachten Sie, dass auch Bereitschaftsdienste und Dienstreisen mit zur Arbeitszeit zählen. Davon zu unterscheiden ist die sog. Rufbereitschaft. Bei dieser kann sich der Arbeitnehmer an einem beliebigen Ort aufhalten und muss jederzeit zur Aufnahme der Arbeitstätigkeit bereit sein. In diesem Fall wird die Wartezeit nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
Sind Sie unsicher, ob ihr Arbeitsvertrag den zulässigen Rahmen der Arbeitszeit einhält? Dann suchen Sie mich in meiner Anwaltskanzlei in Essen auf um eine ausführliche Beratung zu erhalten.
Was gilt bei Überstunden?
Überstunden entstehen, falls sie Ihre vorgesehene Arbeitszeit überschreiten müssen. Solche sind nur zulässig, wenn das betriebliche Bedürfnis dafür besteht. Dabei darf die gesetzliche Höchstdauer trotzdem nicht überschritten werden und eine Überstunden-Regelung muss in Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sein. Für die Vergütung der Überstunden finden sich meist individuelle Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag.
Besonders wichtig ist es daher alle Überstunden schriftlich festzuhalten. Nur so kann ich als Anwalt für Arbeitsrecht feststellen, ob ihre Arbeitszeit hinreichend
Wer bestimmt den Arbeitsort?
Der Ort an dem die Arbeit zu erbringen ist, ist gerade im Hinblick auf die persönliche Lebenssituation sehr relevant. Daher ist es äußert wichtig sich mit den vertraglichen Bestimmungen über den Arbeitsvertrag auseinander zu setzen. Ist im Arbeitsvertrag keine explizite Regelung über den Arbeitsort enthalten, ist der Einsatzort abhängig von der zu erbringen Tätigkeit. Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber innerhalb des Betriebs den Einsatzort festlegen.
Eine Umsetzung auf einen anderen Betrieb ist grundsätzlich auch zulässig, sofern er sich innerhalb des gleichen Orts befindet.
Wie darf der Inhalt der Arbeit bestimmt werden?
Wenn es um Ihre Arbeitstätigkeit geht, dann sollten Sie darauf achten, dass im Arbeitsvertrag der Inhalt so weit wie möglich konkretisiert wird. So bleiben dem Arbeitgeber weniger Möglichkeiten Ihnen nach seinem Belieben eine Arbeit zu zuweisen.
Für den Fall, dass sie eine weitere Nebentätigkeit ausüben möchten, besteht in den meisten Fällen die Verpflichtung den Arbeitgeber über die weitere Tätigkeit zu informieren. Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, dass sie keiner weiteren Tätigkeit nachgehen, kann er die Nebentätigkeit verbieten. Dies ist allerdings nur nach einer umfangreichen Abwägung der beiderseitigen Interessen möglich. Sollte ihr Arbeitgeber ein solches Verbot ausgesprochen haben, dann kann ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht untersuchen, ob ein solches Verbot überhaupt rechtens erteilt wurde. Komme ich zu einem anderen Ergebnis, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf die Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Was gilt hinsichtlich der Vergütung?
Eine der wohl wichtigsten Regelungen, die in Ihrem Arbeitsvertrag getroffen werden muss, ist die Höhe der Ihnen zustehenden Vergütung für die Arbeitsleistung. Zu der Vergütung zählt nicht nur das monatliche Bruttogehalt, sondern auch zusätzliche Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgelder. Um Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber zu vermeiden, sollten Sie ausdrückliche Vereinbarungen über die Höhe dieser zusätzlichen Vergütung treffen. Von diesen Gratifikationen darf der Arbeitgeber nicht mehr ohne sachlichen Grund abweichen, wenn eine sog. betriebliche Übung entstanden ist. Diese entsteht, wenn der Arbeitgeber in mindestens 3 aufeinanderfolgenden Terminen vorbehaltlos die Sonderzuwendung gewährt haben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie ein Vertrauen darauf entwickeln, auch in Zukunft bei gleichbleibendem Verhalten die Gratifikation zu erhalten.
Bei Unsicherheiten und Fragen bezüglich Ihrer Vergütung, wenden Sie sich gerne an mich in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Essen.
Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung?
In einem über mehrere Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis lässt es sich nicht vermeiden, an einigen Tagen arbeitsunfähig zu sein. Im Arbeitsvertrag finden sich daher häufig Sonderregelungen in welchen Fällen und über welchen Zeitraum Ihnen ein bezahlter Sonderurlaub zusteht. Dies ist häufig der Fall bei wichtigen familiären Vorkommnissen wie Sterbefälle oder Erkrankungen. Über die Regelungen im Arbeitsvertrag hinaus gilt gem. § 616 BGB, dass Ihnen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung zusteht, wenn sein aus einem persönlichen Grund an der Arbeitsaufnahme verhindert sind. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet eingetreten sein muss.
Für das verspätete Erscheinen zur Arbeit wegen schlechter Witterung oder anderen Umständen steht Ihnen kein Lohn zu., denn das sog. Wegerisiko haben Sie selbst zu tragen.
Was gilt im Krankheitsfall?
Auch im Krankheitsfall sind Sie auf Ihre Vergütung angewiesen. Doch gibt es einige Regeln zu beachten, die in diesem Fall eingehalten werden müssen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen erkläre ich Ihnen gerne was es zu beachten gilt.
Sie müssen dann nicht zur Arbeit erscheinen, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind.Eine Arbeitsunfähigkeit besteht dann, wenn Sie objektiv nicht dazu in der Lage sind, Ihre Arbeit auszuüben. Bereits am ersten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit, haben Sie diese Ihrem Arbeitgeber anzuzeigen.
Beachten Sie zudem, dass gem. § 5 EfZG eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich ist, wenn sie länger als drei Tage erkrankt sind. Erst bei Vorlage eines Attests ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Lohn weiter zu zahlen.
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gem. § 3 EFZG steht Ihnen dann zu, wenn das Arbeitsverhältnis bereits über 4 Wochen besteht. Der Arbeitgeber hat dann die Pflicht, Ihnen für die Dauer von 6 Wochen den vollen Lohn weiter zu zahlen. Dauert Ihre Krankheit über den 6-wöchigen Zeitraum hinaus an, wird Ihre Krankenkasse zur Lohnfortzahlung verpflichtet, jedoch erhalten Sie nur noch 70 % Ihres Bruttogehalts. Im Fall einer selbst verschuldeten Arbeitsunfähigkeit, ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet.
Wann besteht ein Urlaubsanspruch?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Mindesturlaub von 24 Tagen im Jahr. Sonn- und Feiertage werden dabei nicht als Urlaubstage mitgerechnet. Häufig finden sich davon abweichende Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen. Ob für Sie weitergehende tarifvertragliche Urlaubsansprüche bestehen, kann ich als Anwalt für Arbeitsrecht in Essen für Sie in Erfahrung bringen.
Wann bestehen Rückzahlungspflichten?
Bestimmte Sonderzahlungen und Gratifikationen können mit sog. Rückzahlungsvorbehalten versehen werden. Als Anwalt für Arbeitsrecht kann ich für Sie die Wirksamkeit solcher Klauseln beurteilen, falls diese Teil Ihres Arbeitsvertrags geworden sind. Denn Rückzahlungsvorbehalte sind meistens derart ausgestaltet, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Termin nicht gekündigt werden darf, also eine Bindungsfrist besteht. Diese darf höchstens ein halbes Jahr betragen, wenn die Gratifikation ein Monatsgehalt beinhaltet hat.
Eine weitere Rückzahlungspflicht kann bei der Übernahme von Ausbildungskosten bestehen. Hat der Arbeitgeber kosten für eine Ausbildung übernommen, so sind diese nur dann zurück zu zahlen, wenn der Betrieb vor Ablauf einer Bindungsfrist vom Arbeitnehmer verlassen wird. Solche Klauseln gelten jedoch nicht für Berufsausbildungsverhältnisse.
Sind Vertragsstrafen zulässig?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit Ihnen für bestimmte Vertragsbrüche eine Vertragsstrafe aufzuerlegen. Eine solche ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe in Ihrem Arbeitsvertrag, dann wenden Sie sich an meine Kanzlei für Arbeitsrecht in Essen-Rüttenscheid.
Voraussetzung für eine wirksame Vertragsstrafe ist eine unmissverständliche und bestimmte Formulierung, das heißt sie darf nur ausgewählte Vertragsverletzungen unter Strafe stellen und die Strafe muss sich an einer angemessenen Höhe bemessen. Sollte die Regelung diesen Voraussetzungen nicht genügen, ist die Vertragsstrafe komplett unwirksam.
Die Regelungen, die in einem Arbeitsvertrag getroffen werden können sind vielseitig und nicht immer leicht durchschaubar. Es ist daher in jedem Fall ratsam bei Unsicherheiten einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. In meiner Kanzlei in Essen-Rüttenscheid stehe ich Ihnen daher gerne bei jeglichen Fragen zur Verfügung.
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