Kostenlose Scheidung in Essen?
Kostenlose Scheidung bei Bezug von Bürgergeld (ehem. „ALG II / Hartz IV“)
Eine Ehescheidung – das weiß auch der juristische Laie – kann teuer werden. Nicht selten ist von spektakulären Scheidungsverfahren in der Boulevard-Journaille zu lesen, die so manchen scheidungswilligen Ehepartner finanziell an den Rand der Verzweiflung getrieben haben. Man denkt hier nicht zuletzt an Prominente wie Dieter Bohlen oder Heidi Klum. Doch muss eine Scheidung immer teuer sein? Wie sieht es aus, wenn die Ehe irreparabel zerrüttet ist, für eine teure Scheidung aber einfach das Geld fehlt?
Inhaltsverzeichnis
Kostenlose Scheidung in Essen mit Verfahrenskostenhilfe (kurz: VKH)
Auch Bürger mit geringem Einkommen oder Bezieher des Bürgergeldes (früher: ALG II / Hartz IV) haben ein Recht auf Scheidung. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland rund 169 800 Ehen geschieden. Nach den derzeitigen Scheidungsverhältnissen werden etwa 36 % aller in einem Jahr geschlossenen Ehen im Laufe der nächsten 25 Jahre geschieden. Sofern das eheliche Zusammenleben nicht mehr funktioniert, muss beiden Ehepartnern durch eine Scheidung die Möglichkeit gegeben werden, die gescheiterte Ehe hinter sich zu lassen und ein neues Lebenskapitel zu beginnen.
Gerade Bürger mit geringem Einkommen oder Bezieher von Bürgergeld haben es oft ohnehin schwer genug. Eine gescheiterte Ehe aufrecht zu erhalten, nur weil die finanziellen Mittel für eine Scheidung fehlen, wäre unbillig und außerdem ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen, dem obersten Verfassungsgrundsatz. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und ermöglicht daher unter bestimmten Voraussetzungen eine
kostenlose Ehescheidung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe.
Was unterscheidet die kostenlose Scheidung in Essen von einer „normalen Scheidung“?
Kurze Antwort: Nichts, ausser den Kosten! Die kostenlose Scheidung unterscheidet sich ansonsten nicht von einer kostenpflichtigen Scheidung. Wie bei einer kostenpflichtigen Scheidung auch, stellt der Scheidungsanwalt einen Antrag auf Ehescheidung vor dem zuständigen Familiengericht. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach § 122 FamFG. Die Voraussetzung für eine Ehescheidung ist auch hier in der Regel der Ablauf des Trennungsjahres. Grundsätzlich müssen bei einer Scheidung Anwaltsgebühren sowie Gerichtsgebühren von den scheidungswilligen Ehepartnern getragen werden. Hier jedoch unterscheidet sich die kostenlose Scheidung von einer normalen Scheidung:
Als Scheidungsanwalt in Essen kann ich für Sie die sogenannte Verfahrenskostenhilfe (kurz: VKH) beantragen. Wird diesem Antrag durch das Familiengericht stattgegeben, trägt der Staat sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Gelegentlich müssen die Ehepartner mit geringen monatlichen Raten (z.B. 10 EUR/mtl.) einen Bruchteil der Scheidungskosten tilgen und somit selbst tragen. Oft wird aufgrund der schlechten Vermögensverhältnisse jedoch sogar auf diesen eher symbolischen Beitrag verzichtet.
Welche Voraussetzungen müssen für eine kostenlose Scheidung in Essen erfüllt sein?
Für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe – und die damit verbundene kostenlose Ehescheidung – müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ehepaare, bei denen das gemeinsame dreifache monatliche Nettoeinkommen ca. 4.000,00 EUR nicht übersteigt, haben in der Regel einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe
- Leistungsbezieher nach dem SGB II (Bürgergeld) haben grundsätzlich einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
Sofern Sie Bürgergeld beziehen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose Scheidung. Wenn Sie sich kostenlos scheiden lassen wollen, wenden Sie sich an meine Kanzlei für Familienrecht in Essen unter
0201/272 888.
Bringen Sie bitte zum ersten Termin neben der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der Kinder unbedingt ihren Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter mit. Ich werde diesen vor Ort kopieren und sodann beim Familiengericht den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und die damit verbundene kostenlose Scheidung stellen. Ich werde nach Bewilligung und Rücksprache mit Ihnen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen (Trennungsjahr) – vor dem zuständigen Familiengericht Scheidungsantrag stellen. Dieser Antrag wird dann durch das Gericht auch dem Ehepartner zugestellt.
Das Familiengericht wird dann relativ zeitnah einen Termin zur Scheidung anberaumen. Selbstverständlich stehe ich als Ihr Scheidungsanwalt beim gerichtlichen Termin dann an Ihrer Seite und werde darauf achten, dass das Verfahren zu Ihrer Zufriedenheit läuft. Nachdem dann der Scheidungsbeschluss ergeht, erlangt dieser nach einem Monat Rechtskraft.
Was ist mit Unterhalt und Sorgerecht? Geht das auch kostenlos?
Bei den nachehelichen Streitigkeiten um Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensausgleich etc. handelt es sich um sogenannte „Scheidungsfolgesachen“. Diese lösen eigene Gebührentatbestände aus und sind nicht von den Kosten der eigentlichen Ehescheidung umfasst. Wem jedoch für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe durch das Familiengericht bewilligt wurde, hat in der Regel auch einen Anspruch auf Kostenübernahme für die Scheidungsfolgesachen.
Das heißt:
Sofern Sie mich als Anwalt für Familienrecht mit Ihrem Anliegen beauftragen, werde ich kostenlose für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Auch hier gilt: Bringen Sie bitte den Bürgergeld-Bescheid vom Jobcenter mit zum Beratungsgespräch mit in die Kanzlei für Familienrecht in Essen.
Was ist eigentlich eine Online-Scheidung? Wird bei Ihnen auch so etwas angeboten?
Unzählige Rechtsanwälte bieten inzwischen sogenannte „Online-Scheidungen“ an, eine Scheidung, bei welcher der Rechtsanwalt seinen Mandanten erst beim Termin vor Gericht kennenlernt. Auf eine vorangehende Beratung wird komplett verzichtet, Kontakt zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt für Familienrecht findet – wenn überhaupt – nur per E-Mail oder Telefon statt. Dies alles soll unkomplizierter, schneller und günstiger sein als eine klassische Scheidung mit dem örtlichen Scheidungsanwalt. Doch was taugt die Online Scheidung wirklich?
Letztlich sind Gerichtskosten nicht verhandelbar – ob online oder offline, Gerichtskosten fallen immer in gleicher Höhe an und lassen sich nicht reduzieren. Auch die anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem durch das Gericht festgesetzten Streitwert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt anwaltliche Gebühren vor und lässt dem Online-Anwalt keinen Spielraum für Sparmaßnahmen. Letztlich spart der Mandant sich bei der Online-Scheidung in erster Linie den persönlichen Besuch beim Scheidungsanwalt. Das mag für manche, die beruflich sehr eingebunden sind, ein Vorteil sein – für die meisten Mandanten ist dies jedoch wohl eher von erheblichem Nachteil.
Persönlicher Kontakt ist unerlässlich
Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Scheidungsrecht bin ich der Überzeugung, dass für eine erfolgreiche Scheidung ein vorheriges Gespräch mit dem Scheidungsanwalt unerlässlich ist. Das Scheidungsrecht ist eine komplizierte Materie und viele Fragen stellen sich erst im persönlichen Gespräch mit dem Scheidungsanwalt.
Die Online-Scheidung nützt somit in erster Linie dem Online-Anwalt, der sich die Zeit für ein persönliches Gespräch sparen und somit seine Mandate „fließbandmäßig“ bearbeiten kann. Bei einer Scheidung zahlt der Mandant – ob nun aus eigener Tasche oder im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe – für eine Dienstleistung. Er hat ein Recht auf eine gute und juristisch fundierte Beratung!
Da ich die Zufriedenheit meiner scheidungswilligen Mandanten höher schätze als die eigene Zeitersparnis bei einer Online-Scheidung und die damit einhergehende höhere Wirtschaftlichkeit, habe ich mich bereits vor einigen Jahren gegen die Online-Scheidung entschieden. Vor jeder Scheidung empfange ich meine Mandanten in meiner Kanzlei für Familienrecht in Essen und kläre umfassend und juristisch fundiert über das nun folgende Scheidungsverfahren auf.
Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Kanzlei unter
0201/ 272 888.
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