Der größte Vorteil der Ihnen durch die Beauftragung eines Anwalts für Strafrecht als Strafverteidiger zusteht, ist die Möglichkeit zu einer frühzeitigen Akteneinsicht. Nur so können Sie bereits vor Beginn der Verhandlung erfahren, was Ihnen die Staatsanwaltschaft zu Last legt, um eine ausgeklügelte Verteidigungstaktik zu entwickeln. Nur Rechtsanwälte für Strafrecht haben die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Mit zunehmender Kriminalität und einhergehenden Einsparungen im öffentlichen Dienst und in der Justiz sind Staatsanwälte und Richter oft mit der anfallenden Masse an Strafverfahren an der Grenze zur Überforderung. Nutzen Sie dies zu Ihrem Vorteil und beauftragen Sie für eine erfolgreiche Verteidigung Ihren Anwalt für Arbeitsrecht in Essen.
Vorteile eines Strafverteidigers in Essen
Hier bietet sich für Sie eine Chance, die nur mit einem erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite genutzt werden kann. Aufgrund meiner über zwanzigjährigen strafrechtlichen Tätigkeit im gesamten Ruhrgebiet kenne ich den überwiegenden Teil der Staatsanwalt- und Richterschaft bereits aus unzähligen Verhandlungen. Als Juristen sprechen wir „die selbe Sprache“ und können auf zwar oft hart geführte aber dennoch vertrauensvolle Zusammenarbeit zurückblicken. Dies schafft zumeist ein gutes Gesprächsklima und macht es der Staatsanwaltschaft – bei einem einigermaßen vertretbaren Angebot durch die Strafverteidigung – leichter, das Ermittlungsverfahren einzustellen.
Eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Ermittlungsverfahren wird auf diesem Wege durch informelle Verhandlungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft (sogenannte „Deals“) zur Einstellung gebracht.
Machen Sie sich daher meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Strafrecht / Strafverteidiger zu Nutze und vereinbaren Sie beim Vorwurf einer Straftat einen Termin mit meiner Essener Kanzlei. So können Sie sich viel Kraft und eigene Mühe ersparen!
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
(Hans Dahls im „Handbuch des Strafverteidigers“)
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