Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Essen
Unfallregulierung, Autokauf, Ordnungswidrigkeiten
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen gesucht? Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Essen mit langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht sind wir Ihnen bei allen sich stellenden Fragen ein kompetenter Ansprechpartner. So vertreten wir die Interessen unserer Mandanten sowohl beim Autokauf als auch bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit und Bußgeldbescheiden oder dem drohenden Führerscheinentzug.
Auch die Regulierung Ihres Unfallschadens übernehmen wir gerne für Sie. Hier prüfen wir Ihre Ansprüche hinsichtlich des Schadensersatzes sowie eines etwaigen Schmerzensgeldes und setzen diese konsequent bei der gegnerischen Versicherung durch. Die für den Anwalt entstehenden Kosten rechnet der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen sodann mit der gegnerischen Versicherung ab.
Wenden Sie sich sofort an Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen! Es geht es um bares Geld!
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall, vereinbaren Sie sofort einen Termin mit unserer Kanzlei für Verkehrsrecht in Essen. Gerne können Sie unserem Sekretariat auch eine Mittelung machen. Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht in Essen wird sich innerhalb von 24 Stunden kostenlos mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung mitteilen. Sofern von Ihnen gewünscht, werden wir im Anschluss die Regulierung Ihres Unfallschadens stressfrei und effektiv für Sie übernehmen. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass Ihnen bei unverschuldete Verkehrsunfällen keine Kosten entstehen.
Inhaltsverzeichnis
Nach einem Verkehrsunfall – Sofort zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen
Nach Möglichkeit sofort einen Termin mit meiner Kanzlei für Verkehrsrecht in Essen vereinbaren!
Von übereilter Kontaktaufnahme zu Reparaturwerkstätten, Sachverständigen, Gutachtern oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung und Mietwagenunternehmen ist dringend abzuraten! Insbesondere sollten sie Empfehlungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung kommentarlos ignorieren.
Ich empfehle Ihnen – sofern dies möglich ist – Ihre Schmerzen direkt nach dem Unfallgeschehen den anwesenden Polizeibeamten zu Protokoll zu geben. Bitte begeben Sie sich nach dem Unfallgeschehen sodann schnellstmöglich (!) zu einem Arzt in Ihrer Nähe und lassen Sie sich Ihre Verletzungen attestieren. Für meine Verhandlungen mit der Versicherung sind ärztliche Atteste für den Nachweis unfallbedingter Verletzungen unabdingbar.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung denkt ausschließlich an den eigenen Vorteil und wird stets bestrebt sein, Ihre berechtigten Ansprüche zu kürzen. Für die gegnerische Haftpflichtversicherung geht es ausschließlich um den eigenen Profit und nicht um eine gerechte Schadensregulierung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann also niemals Ihr Ratgeber sein! Daher zuerst zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht!
Der Anwalt für Verkehrsrecht – bei unverschuldeten Fällen für Sie kostenlos!
Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes bezahlen. Diese gesetzliche Bestimmung hat ihren guten Grund. Daher sofort zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen, der die Schadensregulierung für Sie erfolgreich, stressfrei und unabhängig erledigen wird.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen rechne ich meine Gebühren sodann mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen für meine Tätigkeiten keinerlei Kosten; meine Arbeit als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ist für Sie nach einem Verkehrsunfall somit völlig kostenlos!
Bei Körperverletzungen kann selbstverständlich nur Ihr Essener Anwalt für Verkehrsrecht mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein angemessenes Schmerzensgeld und Entschädigungen aushandeln, da nur Ihr Anwalt den Überblick über die einschlägige verkehrsrechtliche Rechtsprechung hinsichtlich der Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes hat.
Sollten Sie nach einem Unfall die Polizei hinzuziehen?
Dies ist dringend anzuraten, da die Polizei regelmäßig eine Unfallmitteilung anfertigt und hierbei feststellt, wer den Unfall verursacht hat. Zwar entfaltet die durch die Polizeibeamten angefertigte Unfallmitteilung an sich keine Beweiskraft vor Gericht, dennoch: Sie ist bei einem Streit ein erstes Indiz für den Unfallhergang. Auch wenn der Unfallverursacher, nachdem es „geknallt hat“, möglicherweise Druck auf Sie ausübt, die „Sache so, ohne Polizei“ zu regeln – bestehen Sie auf das Hinzuziehen der Beamten mit dem Hinweis, dass Sie unbedingt die durch die Polizei angefertigte Unfallmitteilung brauchen.
Aus Bequemlichkeit verweisen die Polizeibeamten gerne auf die vermeintlich klare Schuldfrage. Dann heißt es: Unter diesen Umständen brauche man keine Unfallmitteilung; es reiche aus, die Personalien auszutauschen. Die Wahrheit ist: Eine Unfallmitteilung auszufüllen und eine entsprechende Bleistiftskizze auf der Unfallmitteilung anzufertigen kostet die Beamten etwas Mühe; hinter diesem vermeintlich gut gemeinten Ratschlag steckt schlicht die Bequemlichkeit der Polizeibeamten.
Lassen Sie sich dieses Gebaren bitte keinesfalls bieten und bestehen Sie auf die Anfertigung einer Unfallmitteilung; diese kann für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung von großem Vorteil sein! Selbstverständlich können Sie sich hierbei auf mich als Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berufen – ich unterrichte im Zweifel die Beamten von hier aus auch gerne telefonisch über ihre gesetzliche Pflicht zur Beweissicherung in Form einer schriftlichen Unfallmitteilung!
Der KFZ-Sachverständige (Gutachter) und dessen Kosten
Nach einem Verkehrsunfall ist der unfallbedingte Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen sogenannten KFZ-Sachverständigen – auch oft Gutachter genannt – in seiner Höhe festzustellen. So stellt der Gutachter in seinem Gutachten u.a. fest, wie hoch die zu erwartenden Wiederherstellungskosten (Reparaturkosten) sind, wie viele Tage eine Reparatur in etwa in Anspruch nehmen wird und nach welcher Typenklasse der durch den Nutzungsausfall verursachte Entschädigungsanspruch zu berechnen ist.
Die Kosten für den Gutachter trägt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen die gegnerische Versicherung. Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen arbeite ich seit einigen Jahren erfolgreich mit ausgewählten Essener Gutachtern zusammen, die bei der Erstellung ihrer Schadensgutachten stets sorgsam die berechtigten Interessen meiner Mandanten auf hinreichenden und angemessenen Schadensersatz im Auge behalten. Sollten Sie dennoch mit einem bestimmten Gutachter zusammenarbeiten wollen, stellt dies absolut kein Problem dar! Gerne wende ich mich nach Beauftragung unmittelbar und direkt an Ihren Wunschgutachter und beauftrage Ihn mit der Erstellung des Schadensgutachtens.
Sollten Sie überdies bereits einen Gutachter aufgesucht haben, teilen Sie diesem bitte mit, dass Sie in der Sache vom Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen, Michael W. Nierfeld vertreten werden. Die meisten Essener Gutachter haben mit meiner Kanzlei bereits zusammengearbeitet und werden das Gutachten vorab unmittelbar per E-Mail im PDF-Format an meine Kanzlei übermitteln.
Wenn der Gutachter einen Anwalt für Verkehrsrecht in Essen empfiehlt…
Gerade nach einem Verkehrsunfall entscheidet bereits die Wahl des Rechtsanwalts häufig über mehrere hundert – mitunter sogar tausend – Euro. Bei der Fülle Essener Rechtsanwälte, die das komplizierte Gebiet des Verkehrsrechts bearbeiten, gibt es inzwischen immer häufiger unseriöse Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, die KFZ-Gutachter für Empfehlungen bezahlen. Diese häufig unerfahrenen Kollegen haben zumeist vornehmlich eher die eigene Gebührenrechnung als die berechtigten Ansprüche des Mandanten im Blick.
In Zeiten zunehmender Kriminalität im Zusammenhang mit PKW-Unfällen und der wachsenden Anzahl von Versicherungsbetrugsdelikten zulasten der KFZ-Versicherer ist es inzwischen oft hochkompliziert, die berechtigten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen und sich gegen Kürzungen der Versicherer zu verteidigen. Nur ein im Verkehrsrecht und insbesondere in der Schadensregulierung erfahrener Anwalt ist in der Lage, sich gegen die Tricks der gegnerischen Versicherungen zu wehren.
Es geht um Ihr Geld! Überlassen Sie Ihre Ansprüche also keinem unseriösen „Kollegen“ aus zweifelhaften Empfehlungen. Teilen Sie dem KFZ-Gutachter mit, dass Sie sich in der Verkehrsunfallsache unbedingt von Rechtsanwalt Nierfeld – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Essen – vertreten lassen wollen. Der Gutachter wird mir sodann das Gutachten zukommen lassen.
Reparaturkostenerstattung auch ohne Reparatur?
Nachdem Ihr PKW bei einem Verkehrsunfall Beschädigungen erlitten hat, steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des entstandenen Schadens zu. In der Regel umfasst dieser Schadensersatz die Reparaturkosten des Fahrzeugs sowie die durch den Unfall verursachte Wertminderung des PKW, den sogenannten merkantilen Minderwert.
Auf dieses Geld haben Sie auch dann einen Anspruch, wenn Sie den Wagen gar nicht oder nur „unter der Hand „reparieren lassen möchten!
Beachten Sie jedoch bitte, dass nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB eine Erstattung der Umsatzsteuer nur dann erfolgen kann, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Erstattung angefallener Umsatzsteuer verlangen die Versicherer einen Nachweis in Form einer Reparaturrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer auf die Reparaturkosten.
Ferner kann der Anspruch auf die gutachterlich ausgewiesene Nutzungsausfallentschädigung auch nur nach erfolgter Reparatur des Fahrzeugs gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden. Auch hier verlangen die Versicherungen in der Regel mindestens vier aussagekräftige Farbbilder, auf denen der wiederhergestellte PKW deutlich erkennbar abgebildet ist.
Freie Wahl der Werkstatt
Ob und wenn ja, in welcher Werkstatt Sie Ihren PKW reparieren, können Sie frei entscheiden. Dennoch gilt es, hier einige Feinheiten zu beachten. So entfällt die freie Wahl der Werkstatt, wenn Sie einem Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung übereilt zustimmen, da diese Angebote zumeist auch die Bindung an eine bestimmte Vertragswerkstatt beinhalten. Treten Sie daher niemals selbst mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt, sondern wenden Sie sich unmittelbar nach dem Unfallgeschehen an die Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht, Nierfeld in Essen.
Schmerzensgeld?
Sofern Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt wurden, habe Sie einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld, den ich für Sie gegenüber der Versicherung des Schädigers geltend machen werde. Um Schmerzensgeld einzufordern, müssen wir Ihre Verletzungen im Rahmen der Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung nachweisen. Überdies müssen die Verletzungen und verletzungsbedingten Beeinträchtigungen von einer gewissen Intensität sein.
Ich empfehle Ihnen – sofern dies möglich ist – Ihre Schmerzen direkt nach dem Unfallgeschehen den anwesenden Polizeibeamten zu Protokoll zu geben. Bitte begeben Sie sich nach dem Unfallgeschehen sodann schnellstmöglich (!) zu einem Arzt in Ihrer Nähe und lassen Sie sich Ihre Verletzungen attestieren. Für meine Verhandlungen mit der Versicherung sind ärztliche Atteste für den Nachweis unfallbedingter Verletzungen unabdingbar.
Bei der Bemessung der Höhe eines etwaigen Schmerzensgeldes spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Wie alt ist der Unfallgeschädigte? Liegt eventuell ein Mitverschulden vor? Litt der Unfallgeschädigte möglicherweise bereits vor dem Unfall an gesundheitlichen Problemen? Die Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld hängt somit immer von den individuellen Umständen des konkreten Einzelfalles ab und lässt sich nicht pauschalisiert beziffern. So gibt es beispielsweise für ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma häufig etwa 200 bis 300 Euro, für eine Querschnittslähmung hingegen mehrere Hunderttausend Euro.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen berate ich Sie gerne bei allen sich nach einem Verkehrsunfall stellenden Fragen zur Schadensregulierung und helfe Ihnen bei einer reibungslosen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Ärger mit dem Gebrauchtwagen?
Sofort zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen!
Gerade beim Gebrauchtwagenkauf zeigen sich die Mängel des Autos häufig nicht schon bei der Probefahrt, sondern erst nachdem der Kaufvertrag geschlossen und das Fahrzeug durch den neuen Eigentümer genutzt wurde. Plötzlich zeigen sich diverse Sachmängel und teure Reparaturen werden fällig. Der Verkäufer will dann erfahrungsgemäß von solchen Problemen nichts mehr hören und verweist auf die gerne von Autoverkäufern zitierte Floskel: „Gekauft wie gesehen!“. Nun ist zu klären, ob Ihnen als Käufer eines mangelbehafteten Gebrauchtwagens Ansprüche gegen den Verkäufer zustehen.
Hier ist zunächst zwischen dem Kauf eines PKW bei einem Autohändler und einer Privatperson zu unterscheiden. Der Privatmann kann beim Verkauf seines PKW tatsächlich sämtliche Gewährleistung für Sachmängel ausschließen. Dieser Haftungsausschluss ist nur dann unzulässig, sofern der Verkäufer den Sachmangel arglistig verschwiegen hat, vgl. § 442 BGB. Ein Unternehmer kann die Haftung nicht ausschließen. Er ist verpflichtet, dem Käufer – sofern es sich um eine Privatperson handelt – ein Jahr lang eine Gewährleistung für den gebrauchten PKW einzuräumen. Demnach hat er ein Jahr lang für sämtliche Sachmängel die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden geradezustehen.
„Gekauft wie gesehen“ – Ausschluss der Gewährleistung?
Die Formulierung “Gekauft wie gesehen” schließt übrigens lediglich die Haftung für sichtbare Mängel aus. Ein wirksamer, genereller Haftungsausschluss ist hingegen für den privaten Autoverkäufer mit einer Formulierung wie “das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft” möglich. Außerdem ist der Haftungsausschluss unwirksam, wenn folgende Formulierung auf dem Kaufvertrag nicht vorhanden ist: “Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Körperschäden.”
Sollten sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe Schäden am Fahrzeug zeigen, geht der Gesetzgeber zugunsten des Käufers übrigens zunächst von einem Verschulden des Verkäufers aus – allerdings nur, wenn der PKW bei einem Händler gekauft wurde, vgl. § 477 BGB. Dieser hat dann nachzuweisen, dass der in Rede stehende Sachmangel erst nach Übergabe des Fahrzeuges entstanden ist. Sollten Sie mit Ihrem gebrauchten PKW Probleme haben, kontaktieren Sie bitte meine Kanzlei für Verkehrsrecht in Essen, sodass ich die Rechtslage prüfen und ggf. Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann.
Ärger mit dem Neuwagen?
Der Anwalt für Verkehrsrecht in Essen hilft.
Problematisch ist der Autokauf nicht nur, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, sondern leider häufig auch bei Neuwagen. Ist ein Neuwagen beschädigt (z.B. bei der Überführung verursachte Lackschäden oder eine fehlerhafte Lackierung) oder weist er technische Probleme auf, müssen Sie dem Händler den Wagen nicht abnehmen. Wer einen Neuwagen kauft, kann ein mangelfreies Fahrzeug erwarten. Außerdem brauchen sie den Wagen nicht abnehmen, wenn bestellte Sonderausstattungsmerkmale wie beispielsweise Navigation, Sitzheizung oder Xenon-Scheinwerfer beim Fahrzeug fehlen. Hier ergibt sich die Möglichkeit einer Kaufpreisminderung, sofern sie das Fahrzeug dennoch übernehmen wollen.
Überdies können technische Probleme ebenfalls einen Rücktritt vom Kaufvertrag begründen. Sollte z.B. die Boardelektronik verrückt spielen oder das elektronische Cabriodach nicht ordnungsgemäß schließen, bietet sich dem Käufer die Möglichkeit zum Vertragsrücktritt. Sollten diese Mängel nach der Übergabe im Zeitrahmen der Gewährleistung auftreten, ist dem Verkäufer allerdings ein Recht zur Nachbesserung – sprich: zur Reparatur des Fahrzeuges – einzuräumen.
Hierfür gesteht der Gesetzgeber dem Händler jedoch lediglich zwei Reparaturversuche zu, ansonsten gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen, vgl. § 440 BGB. Sollte auch der zweite Reparaturversuch des selben Mangels durch den Händler scheitern, kann der Kunde wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten.
In diesem Fall hat der Händler jedoch einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für jeden vom Kunden mit dem PKW gefahrenen Kilometer. Üblich sind hierbei 0,67 Prozent des Kaufpreises pro 1000 gefahrene Kilometer.
Droht ein Fahrverbot?
Sofort zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen
Wenn Sie einen besonders groben Verstoß im Straßenverkehr begangen haben, kann ein Fahrverbot gegen Sie neben der Zahlungspflicht eines Bußgeldes verhängt werden. Liegt ein Fall nach dem Bußgeldkatalog vor, der mit einem Regelfahrverbot bestraft wird, ohne dass Anhaltspunkte für eine Abweichung vom Regelverfahren durch die Behörde sprechen, ordnet die Bußgeldbehörde ein Fahrverbot an.
Ein Fahrverbot ist nicht zu verwechseln mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, also dem sog. Führerscheinentzug. Er ist zeitlich befristet und kann für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden.
Das Fahrverbot gilt für Kraftfahrzeuge jeder Art. Wer nach Rechtskraft des Verbotes mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt macht sich gem. § 21 StVG des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Wurde ein Fahrverbot gegen Sie verhängt, besteht jedoch die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Fahrverbots hinauszuzögern und auf einen Ihnen genehmeren Zeitraum zu verlegen.
Das Fahrverbot beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Die Frist für das Fahrverbot beginnt jedoch erst mit Abgabe des Führerscheins in die amtliche Verwahrung. Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie sodann den Führerschein einfach abholen.
Unter Umständen muss es allerdings nicht zu einem Fahrverbot kommen! In meiner langen Erfahrung als Rechtsanwalt in verkehrsrechtlichen Fällen war es mir bereits häufig möglich, für meine Mandanten erfolgreich gegen Bußgeldverfahren und die damit verbundenen Punktebelastungen im Flensburger Verkehrsregister vorzugehen.
Anhörungsbogen
Nachdem Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, erfahren Sie durch einen Anhörungsbogen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Nun ist zu prüfen, ob es Sinn macht gegen den erhobenen Vorwurf anzugehen. Hierbei ist zunächst der genaue Sachverhalt sowie der durch die Behörde erhobene Schuldvorwurf in der Ermittlungsakte zu prüfen. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Beamten Radarfotos vom Fahrer des PKW erstellt worden sind.
Machen Sie den Behörden gegenüber keinerlei Angaben zum Sachverhalt. Nehmen Sie niemals persönlich Kontakt zu Sachbearbeitern auf. In meiner langen Berufserfahrung habe ich bereits die Interessen einiger Mandanten vertreten, die durch eigenes Handeln bei der Behörde Ihre Ausgangslage massiv verschlechtert haben. Überlassen Sie die Verhandlungen mit den Behörden nur einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt.
Da die Ermittlungsakte ausschließlich von einem Verkehrsanwalt angefordert werden kann, sollten Sie schnellstmöglich einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen vereinbaren, sodass ich unverzüglich Akteneinsicht beantragen kann.
Nachdem ich Akteneinsicht genommen habe, werde ich den Sachverhalt zunächst auf folgende Fragen hin prüfen:
- Ist das Radarfoto in verwertbarer Weise erkennbar?
- Ist die Messung „gerichtsfest“?
- Wurde die Lasermessung richtig durchgeführt oder ist die Gelbphase der Ampel zu kurz programmiert gewesen?
- Haben Sie die Ihnen vorgeworfene Verkehrsordnungswidrigkeit überhaupt begangen?
- War das missachtete Verkehrszeichen möglicherweise ungültig?
- Waren Sie oder andere in einer Notlage?
- Überdies muss die Verkehrsordnungswidrigkeit durch die Behörde nachgewiesen werden. Wird Ihr Fahrzeug beispielsweise durch mehrere Personen
Regelmäßig genutzt, ist es zunächst möglich, die Täterschaft zu leugnen, sofern es sich nicht um ein Delikt wie z.B. einen Parkverstoß handelt, bei dem die Halterhaftung greift.
Bei geringeren Verstößen haben Sie eine gute Chance auf eine Verfahrenseinstellung. In schweren Fällen wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h oder einem Rotlichtverstoß müssen Sie sodann jedoch mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.
Punkte in Flensburg
Nach Zustellung des Bußgeldbescheides haben Sie gem. §67 OWiG eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Wenden Sie sich bitte unverzüglich an meine Kanzlei für Verkehrsrecht auf der Zweigertstraße Straße in Essen, sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sodass ich fristgemäß Widerspruch einlegen kann. Dies verursacht für Sie keine Kosten, wenn Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert sind. Bei Parkverstößen wird Rechtsschutz durch die Versicherungen allerdings leider nicht gewährt.
Bitte verwahren Sie den Postumschlag des Bußgeldbescheides und bringen ihn bei dem Besuch in meiner Kanzlei in Essen mit. Die zweiwöchige Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Zustellung und dieser ist auf dem Umschlag notiert. Läuft der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag gilt der nächstfolgende Werktag als letzter fristgemäßer Tag (§193 BGB).
Bei leichteren Delikten kann es u.a. auch möglich sein, bei punktebewährten Regelgeldbußen ab 40€ eine Herabsetzung auf 35€ zu erreichen, sodass keine Punkte in Flensburg anhängig werden. Hierbei muss allerdings auf die „Milde“ des beurteilenden Richters gehofft werden. Ebenfalls kann eine unverhältnismäßige Härte geltend gemacht werden, wenn Sie beispielsweise beruflich dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind und das Ordnungswidrigkeitsverfahren zum Entzug führen würde. Hier kann mitunter ein Punkteverzicht gegen ein erhöhtes Bußgeld erreicht werden.
Beiträge aus dem Verkehrsrecht
Neues BGH-Urteil: Werkstattrisiko nach Verkehrsunfällen
In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen und der damit verbundenen Werkstattreparaturen geklärt. Unter dem Aktenzeichen VI ZR 38/22 [...]
Das Punktesystem in Flensburg und das Fahreignungsregister
Das Punktesystem in Flensburg, offiziell als Fahreignungsregister (FAER) bezeichnet, ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts. Es dient dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem es Verkehrsteilnehmer für Verstöße im [...]
Nach einem Verkehrsunfall: Das ist SOFORT zu tun!
Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten eine stressige und belastende Situation sein. Neben den persönlichen Folgen, wie Verletzungen oder emotionaler Schock, müssen auch die materiellen Schäden geregelt werden. Hier ist [...]
Tatbestand Unfallflucht: Welche Konsequenzen drohen bei Fahrerflucht?
Tatbestand Unfallflucht: Ein Thema, das niemand gerne anspricht. Doch wer bei einem Unfall einfach davonfährt, kann schwerwiegende Konsequenzen erwarten. In diesem Blogpost erfährst du, welche Strafen drohen und was [...]