In einen Verkehrsunfall geraten?

Wir holen raus was Ihnen zusteht!

Es hat ordentlich gerummst, Ihnen ist völlig unerwartet jemand in Ihren Wagen gefahren! Der Schaden am schönen Fahrzeug ist unübersehbar. Etwa neun Millionen mal kracht es jährlich auf Deutschlands Straßen. Aber was ist zu tun, wenn es einen plötzlich selbst erwischt?

  • Wer ersetzt mir nun meinen Schaden?
  • Muss ich die Polizei informieren?
  • Brauche ich einen Gutachter?
  • Wann ist ein Gutachten anzufertigen und wann reicht ein Kostenvoranschlag?
  • Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
  • Wie läuft das jetzt mit der gegnerischen Versicherung?
  • Und vor allem: Brauche ich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen oder kann ich das auch selber machen?!

Ein Verkehrsunfall ist für viele zunächst einmal ein Schockmoment – er passiert naturgemäß immer dann, wenn man nicht damit rechnet. Für Unfallgeschädigte ist ein Verkehrsunfall grundsätzlich eine stressige Situation und eine psychische Belastung – neben den alltäglichen Problemen hat man sich nun auch noch mit den Folgen des Unfalls herumzuschlagen und sieht sich mit vielen Problemen konfrontiert.

Um Ihnen die Situation etwas zu erleichtern haben wir hier wichtige Informationen zusammengetragen, die Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine erste Hilfe sein sollen.

Soll ich die Polizei hinzuziehen?

Nach einem Verkehrsunfall haben Unfallgeschädigte in einer chaotischen Situation zumeist andere Sorgen, als im Internet rechtsanwaltliche Hinweise für das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall zu lesen. Daher merken Sie sich bitte für den Fall der Fälle:

Es ist immer ratsam, nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen!

Auch wenn das Unfallgeschehen zunächst eindeutig und unproblematisch erscheint – Probleme zeigen sich zunächst häufig erst später bei der Schadensregulierung.

So bestreitet der Unfallverursacher mitunter plötzlich erst im Nachhinein die Spur gewechselt zu haben, oder er gibt an, die Beschädigung überhaupt nicht verursacht zu haben. Auch wenn es häufig heißt, man solle nur sofern nötig, die Polizei hinzuziehen – aus anwaltlicher Praxis kann ich Ihnen raten, dies nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich zu tun.

Bestehen Sie im Übrigen bitte immer auf die Anfertigung einer Unfallmitteilung! 

Auch wenn die Polizeibeamten aus Bequemlichkeit häufig auf den vermeintlich „klaren Unfallhergang“ verweisen und Ihnen erklären, die Anfertigung einer Unfallmitteilung sei nicht nötig, sollten Sie jedoch immer von Ihrem Recht auf Anfertigung einer Unfallmitteilung vor Ort Gebrauch machen. Diese kann nämlich bei der anschließenden Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung noch bedeutsam sein.

Sofort zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?
Oder soll ich selbst mit der Versicherung in Kontakt treten?

Die wichtigste Regel nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall lautete:

Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall sofort einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht an.
Unternehmen Sie selbst nichts!

Die gegnerische Versicherung ist auch nur ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen und somit nach Kräften bemüht, Ihre berechtigten Ansprüche zu kürzen und Ihnen so wenig Schadensersatz wie möglich zu zahlen!

Die Kosten für den Rechtsanwalt sind Bestandteil des Schadens und müssen bei unverschuldeten Verkehrsunfällen von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Die Versicherung weiß: Sobald der Geschädigte sich einen Rechtsanwalt nimmt, hat Sie dessen Kosten zu tragen und muss überdies damit rechnen, dass der Rechtsanwalt des Geschädigten sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen zur Wehr setzt. Daher sind Versicherungen häufig bemüht, die Sache möglichst ohne Anwalt zu regeln. Lassen Sie sich hierauf nicht ein – es geht um Ihr Geld und Ihre berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz!

Wenden Sie sich sofort nach einem Verkehrsunfall an unsere Kanzlei für Verkehrsrecht in Essen unter der Telefonnummer:

0201/ 272 888

Je mehr die gegnerische Versicherung versucht, Ihnen den Anwalt auszureden, desto mißtrauischer sollten Sie werden!

 

rechtsanwalt verkehrsrecht essen

 

Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist bei unverschuldeten Verkehrsunfällen für Sie völlig kostenlos und lohnt sich daher grundsätzlich immer.

Nur ein erfahrener Verkehrsrechtler hat den Überblick über die nahezu endlose Rechtsprechung sowie die komplizierte Praxis bei der Regulierung unfallbedingter Schadensersatzansprüche mit gegnerischen Kfz-Versicherungen.

Wo die Versicherung gerne kürzt

Anspruch gemäß Gutachten zzgl. Schmerzensgeld:

  1. Arbeitslohn 1.200 €
  2. Materialkosten 950 €
  3. Merkantiler Minderwert 300 €
  4. Schmerzensgeld 300 €
  5. Abschleppkosten 120 €
  6. Überführungskosten 110 €
  7. UPE-Aufschläge 120 €
    Gesamt 3.100 €

Nach Kürzung der Versicherung:

  1. Arbeitslohn 1.200 € 950 €
  2. Materialkosten 950 € 850 €
  3. Merkantiler Minderwert 300 € 0 €
  4. Schmerzensgeld 300 € 0 €
  5. Abschleppkosten 120,00 €
  6. Überführungskosten 110 € 0 €
  7. UPE-Aufschläge 120 € 0 €
    Gesamt 3.100€ 1.920 €

Bei dieser Beispielrechnung hätten Sie ohne einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bis zu

1.180 € weniger

erhalten.

So freundlich die Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung anfangs auch sein mögen – das böse Erwachen kommt spätestens dann, wenn die gegnerische Versicherung mit einem „Gegengutachten“ beziehungsweise einem „Prüfbericht“ die berechtigten Ansprüche kürzt oder erst gar nicht anerkennt.

Selbstverständlich können Kürzungen der gegnerischen Versicherung aber auch berechtigt sein. So etwa, wenn bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt aufgrund des Alters und der Laufleistung des PKW nicht einschlägig sind oder gutachterlich festgestellte Reparaturen im Sinne einer sach- und fachgerechten Wiederherstellung des Fahrzeuges nicht notwendig sind, etwa wenn eine deformierte Heckklappe instand gesetzt werden kann und nicht etwa, wie gutachterlich ausgewiesen, ausgetauscht werden muss.

Ebenso sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs privatgutachterlich in Ansatz gebrachte UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung nur unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich erstattungsfähig.

Gleichwohl kommt es hier immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles unter Würdigung der äußerst umfangreichen, zum Teil höchstrichterlichen Rechtsprechung an.

Trauen Sie sich zu, Kürzungen der gegnerischen Versicherung auf Ihre juristische Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu können? Wenn nicht, verlassen Sie sich hier doch besser auf Ihren Anwalt! Dessen Kosten hat schließlich die gegnerische Versicherung zu zahlen.

Die gegnerische Versicherung ruft an

Nach einem Verkehrsunfall ist der Unfallverursacher grundsätzlich verpflichtet, den Schaden seiner Versicherung zu melden. In der Regel reicht er bei seiner Versicherung eine Durchschrift der polizeilichen Unfallmitteilung ein, auf der neben den Personalien aller Unfallbeteiligter auch deren Telefonnummern notiert sind. Mithin hat die gegnerische Versicherung Ihre Telefonnummer – die Falle schnappt zu!

Sehr zeitnah meldet sich ein freundlicher Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung. Freundlich und scheinbar hilfsbereit bietet er an, sich um alles zu kümmern. So kündigt man Ihnen an, einen eigenen Gutachter „vorbei zu schicken“, damit der entstandene Schaden am Fahrzeug beziffert werden könne.

Selbstverständlich habe man für die Reparatur eine „äußerst seriöse und renommierte Vertragswerkstatt“ in der Nähe. Für den Zeitraum, in dem der verunfallte BMW oder Mercedes ausfällt, stelle man außerdem gerne einen hochwertigen Renault Twingo als Leihwagen zur Verfügung.

Mitfühlend fragt der Sachbearbeiter sodann ganz beiläufig nach dem Befinden und merkt an, dass ja „zum Glück niemand zu Schaden gekommen“ sei. Sie ahnen es schon … der Sachbearbeiter möchte selbstverständlich jeglichen Anspruch auf Schmerzensgeld bereits im Keim ersticken.

Lassen Sie sich auf dieses unwürdige Spielchen nicht ein. Reden Sie nicht mit der gegnerischen Versicherung über den Verkehrsunfall sondern lassen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht in Essen die Korrespondenz übernehmen. Nur so können Sie vermeiden, von der gegnerischen Versicherung „über den Tisch gezogen“ zu werden!

Sofern Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalles beauftragen möchten, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer

0201/ 272 888.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Wir beauftragen einen renommierten Gutachter und Partner aus der Region. Mit diesem zusammen entscheiden wir, ob wir ein Gutachten, ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag erstellen. Dies ist für Sie bedeutsam, da Versicherer für Schäden unterhalb der sogenannten „Bagatellgrenze“ unter Umständen keine Gutachter-Kosten übernehmen müssen. Hier könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben!

  • Wir prüfen Ihre berechtigten Ansprüche und wenden uns unmittelbar an die gegnerische Versicherung. So kommen Sie schnell und unkompliziert an das was Ihnen zusteht.

  • Sollten Probleme auftauchen, kümmern wir uns darum! Nach mehr als zwei Jahrzehnten der Verkehrsunfallregulierung kennen wir alle „schmutzigen“ Tricks der gegnerischen Versicherung, Ihre berechtigten Ansprüche zu kürzen.

  • Wir garantieren eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Unfallschadens. Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Verbringungskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten, Stundenverrechnungssätze, 130%-Regelung, fiktive Abrechnung, Weiternutzung oder Abrechnung auf Totalschadenbasis? Keine Sorge… wir haben alles im Blick!

  • Unsere Kosten rechnen wir bei unverschuldeten Verkehrsunfällen im Nachhinein unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung ab.


    Unsere anwaltliche Tätigkeit ist sodann für Sie kostenlos!

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Essen

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