Sie wurden geblitzt?

Warum Sie nicht vorschnell zahlen sollten….

Zu schnell gefahren. Es blitzt rot. Kurze Zeit später erreicht Sie der Bußgeldbescheid. Was nun?

Sollten Sie sofort zahlen oder lohnt es sich anwaltlichen Rat zu suchen?

Nach einer Studie der VUT-Sachverständigengesellschaft aus dem Jahr 2013 sind nur etwa 44 Prozent derartiger Bußgeldbescheide fehlerfrei. In vielen Fällen besteht daher die Möglichkeit, diesen mit anwaltlicher Hilfe zu entkräften und einer Zahlung des Bußgeldes zu entgehen.

Hinweis für Fahranfänger: Während der Probezeit führt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20km/h über oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Verlängerung der Probezeit. Diese beträgt in der Regel zwei Jahre. Bei einer wiederholten punktbewährten Ordnungswidrigkeit wird außerdem die Teilnahme an einem Aufbauseminar durch das Straßenverkehrsamt angeordnet. Dieses kostet in der Regel ca. 250,00 €. Sollte dieser Auflage nicht rechtzeitig durch Nachweis der erfolgreichen Teilnahme nachgekommen werden droht indes der Entzug der Fahrerlaubnis!

Geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, der als Verwarnung betitelt ist, dann handelt es sich um eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit. Eine solche wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h erteilt und wird mit einem Bußgeld zwischen € 5,- und € 35,- geahndet.

Ab Zustellung der Verwarnung haben Sie zunächst eine Woche Bedenkzeit. Mit Zahlung des Bußgeldes innerhalb dieser Frist, erklären Sie Ihr Einverständnis bezüglich der Verwarnung. Unterbleibt eine Zahlung, dann erklären Sie dadurch automatisch, dass sie nicht einverstanden sind und ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet.

Daher muss die Entscheidung, die Zahlung zu verweigern, wohl überlegt sein!

Als Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Essen können wir ihre Chancen in einem Bußgeldverfahren beurteilen und nehmen Ihnen diese wichtige Entscheidung ab.

Nicht geringfügige Verkehrsverstöße

Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, die nach dem Bußgeldkatalog mit € 40 ,- oder mehr geahndet wird, dann droht ein Bußgeldbescheid und es wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.

Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen, mit dem Ihnen eine Möglichkeit zur Stellungnahme bezüglich des Vorfalls gegeben wird. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht eingeholt werden.

Ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid ist sinnvoll, wenn Sie überzeugend die Rechtswidrigkeit des Bußgeldes darlegen können. Wir helfen Ihnen schon mit Erhalt des Anhörungsbogens ihre Einwände überzeugend darzustellen. Im besten Fall kann somit schon die Einstellung des Verfahrens gelingen!

Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit sind unter anderem folgende Fragen zu klären:

  • Waren Sie zur angegeben Zeit am angegebenen Ort? Bei fotoüberwachten Verkehrskontrollen kann es sein, dass Sie auf dem Foto nicht klar zu identifizieren sind. Können Sie beweisen, zum angegeben Zeitpunkt nicht Fahrer des PKW’s gewesen zu sein, dann können Sie einer Zahlung des Bußgeldes regelmäßig entgehen.

  • War das Verkehrszeichen möglicherweise ungültig? Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Verkehrszeichen nicht ersichtlich gewesen ist ,weil es von Schnee bedeckt, verwittert oder auf sonstige Weise zugewachsen war. Gerade bei Schildern für den fließenden Verkehr, kann von Ihnen nicht erwartet werden, sich zu vergewissern, ob sie ein solches Schild übersehen haben. Denn Ihre Konzentration soll schließlich auf das Fahren gerichtet sein.

  • Haben Sie sich in einer Notlage befunden? Eine solche kann vorliegen, falls sie beispielsweise ein erkranktes Familienmitglied ins Krankenhaus befördern mussten. Diese Notsituation müssen Sie jedoch beweisen können. Deshalb lassen Sie sich bestenfalls eine Bestätigung des behandelnden Arztes geben!

  • Liegen Messfehler vor? Diese treten vor allem auf, wenn das Messgerät nicht richtig geeicht oder aufgestellt wurde. Solche Messung dürfen in einem Verfahren nicht verwendet werden.

  • War der Beamte richtig geschult? Wurde das Messgerät von Polizisten aufgestellt, die nicht entsprechend geschult wurden, dann darf die erfolgte Messung ebenfalls nicht verwendet werden.

Leider ist es Beschuldigten in der Regel nicht möglich, den Bußgeldbescheid eigenmächtig auf Rechtsfehlerhaftigkeit zu untersuchen, da nur der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht beantragen kann.

Der Bußgeldbescheid

Sollte die Behörde nach Ihrer Anhörung zu dem Entschluss kommen, dass Ihre Unschuld nicht eindeutig festgestellt werden kann, so erlässt sie einen Bußgeldbescheid zu Ihren Lasten.

Gleichwohl sind Sie gegen dieses behördliche Vorgehen nicht wehrlos. Ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt kann gegen den Bescheid wirksam Einspruch einlegen und die Ermittlungsakte anfordern, um sodann zu prüfen, was genau Ihnen zur Last gelegt wird.

Dazu ist vor allem von Bedeutung, dass Sie die Frist einhalten und sich zeitnah an uns wenden. Die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen. Ohne fristgerechten Einspruch wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Durch die Erhebung des Einspruchs wird die Behörde verpflichtet, erneut die Rechtmäßigkeit des Bescheids zu überprüfen.

Bei schlechter Beweislage seitens der Behörde wird das Verfahren zu diesem Zeitpunkt regelmäßig eingestellt.

Die Gerichtsverhandlung

Sollte die Behörde den Bescheid jedoch nicht aufheben, wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Bei dieser müssen Sie jedoch nicht unbedingt anwesend sein, sofern Sie sich von uns prozessual vertreten lassen.

Das Gericht muss bei seiner Entscheidungsfindung vor allem darauf Rücksicht nehmen, dass es sich bei dem Bußgeldkatalog um Regelsätze handelt. Von diesen kann daher bei Vorliegen eines sachlichen Grundes abgewichen werden. Die Regelsätze gehen von einer gewöhnlichen Tatausführung aus. Wenn besondere Umstände, wie das Mitverschulden anderer Verkehrsteilnehmer, zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung geführt haben, so muss dies gerichtlich berücksichtigt werden. Dies kann zu einer Herabsetzung des Bußgeldes führen.

Die Rechtsbeschwerde

Doch auch damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen! Vertreten durch Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Essen können Sie Rechtsbeschwerde gegen die Gerichtsentscheidung erheben. Dadurch muss die Entscheidung erneut auf Verfahrensfehler und Gesetzesverstöße überprüft werden.

Um erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, ist das Aufsuchen eines Anwalts für Verkehrsrecht in Essen allerdings unumgänglich, da in der Folgeinstanz der sogenannte Anwaltszwang per Gesetz herrscht, § 78 ZPO.

Wann verjähren Bußgeldbescheide?

Erhalten Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall keinen Bescheid der Behörde, ist der Verstoß grundsätzlich verjährt. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Tatbegehung.

Nach Erlass eines Bußgeldbescheids verlängert sich die Verjährungsfrist auf 6 Monate.

Beachten Sie allerdings, dass die Verjährung unterbrochen werden kann:

  • Waren Sie zur angegeben Zeit am angegebenen Ort? Bei fotoüberwachten Verkehrskontrollen kann es sein, dass Sie auf dem Foto nicht klar zu identifizieren sind. Können Sie beweisen, zum angegeben Zeitpunkt nicht Fahrer des PKW gewesen zu sein, dann können Sie einer Zahlung des Bußgeldes regelmäßig entgehen.

  • Aufgrund der Versendung des Anhörungsbogens.

  • Durch die Vernehmung der Betroffenen.

  • Oder durch die Beauftragung eines Sachverständigen.

Nach jeder Unterbrechung beginnt die Frist erneut. Dies bedeutet, dass erneut eine drei- bzw. sechsmonatige Frist in Gang gesetzt wird. Ob eine Unterbrechung durch einen der oben genannten Gründe erfolgt ist, kann im Rahmen der Akteneinsicht ermittelt werden.

Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht in Essen, falls Sie sich unsicher sind, ob der gegen Sie ergangene Bescheid verjährt ist. Nach Beantragung der Akteneinsicht können wir Ihnen sodann die gewünschte Auskunft erteilen.

Wer trägt die Kosten des Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht in Essen?

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, trägt Ihre Versicherung die Kosten zur Abwehr des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Dies umfasst auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht, sodass Ihnen für unsere Tätigkeit keine unmittelbaren Kosten entstehen.

Sofern Sie jedoch nicht über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht verfügen, so haben Sie die rechtsanwaltlichen Kosten sowie jene Kosten, die in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren (Gerichtskosten, Kosten für Sachverständigengutachten u.a.) entstehen, selbst zu tragen.

Häufig gelingt es uns gleichwohl mit den Behörden Einigungen im außergerichtlichen Bereich zu erzielen.


So ist es zum Beispiel oft möglich, im Rahmen der sogenannten „Härtefallregelung“ die Behörde zu veranlassen, im Rahmen ihres Ermessens gegen eine Verdopplung des Bußgeldes auf die Erteilung des Punktes im Zentralregister zu verzichten. Hierzu erfordert es allerdings einer juristisch schlüssigen Argumentation, die unbedingt durch einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht erfolgen sollte.

Beiträge aus dem Verkehrsrecht:

  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Essen

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