Damit wir Sie rechtsanwaltlich vertreten können, müssen wir zunächst durch Sie als Mandantin oder Mandant beauftragt worden sein. Um die Bevollmächtigung Dritten gegenüber nachweisen zu können, ist ein ausgefülltes Dokument (Vollmacht) unabdingbar.
Bitte füllen Sie außerdem unseren Erfassungsbogen für Neumandate aus, sodass wir Ihre Kontaktdaten stets griffbereit zur Hand haben.
Senden Sie bitte den Erfassungsbogen für Neumandate zusammen mit der ausgefüllten Vollmacht per E-Mail an info@rechtsanwalt-nierfeld.de oder per Fax an +49 201 272 8 44.
Im Übrigen informieren wir Sie entsprechend der Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO), insbesondere der Art. 13, 14 DSGVO, über die Datenverarbeitung.
- Hinweise zur Datenverarbeitung
Bitte beachten Sie, dass mit dem Ausfüllen der Vollmacht sowie dem Erfassungsbogen für Neumandate nicht automatisch ein Mandatsverhältnis zustande kommt. Es muss außerdem eine ausdrückliche Beauftragung durch den Mandanten sowie eine Erklärung der Mandatsübernahme durch die Kanzlei erfolgen.