Das Scheidungsverfahren

Wie läuft das eigentlich ab?

Steht die Ehe vor dem Aus, stellen sich für die Beteiligten viele Fragen. Eine Scheidung sollte daher immer mit einer guten Rechtsberatung beginnen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen unterstütze ich Sie während ihres Scheidungsverfahrens und stehe Ihnen beratend zur Seite.

Große Auswirkungen auf den Verlauf und die Dauer des Scheidungsverfahrens hat der Umstand, ob die Scheidung einvernehmlich erfolgt oder streitig – im Volksmund als „Rosenkrieg“ bekannt – endet.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Ehe kann aus vielen Gründen scheitern. Ob nach zehn Monaten oder zehn Jahren, zu einem Bruch kann es immer kommen. Doch der Ablauf des Scheidungsverfahrens ist ein juristischer Vorgang der die Hinzuziehung eines Scheidungsanwaltes unerlässlich macht. Haben beide Ehepartner den Entschluss gefasst, sich scheiden zu lassen, kann das Verfahren schneller erfolgen und Scheidungskosten gespart werden.

Ablauf

Gem. § 1564 BGB kann eine Scheidung nur auf Antrag bei dem zuständigen Gericht erfolgen. Ein solcher ist von einem Rechtsanwalt für Familienrecht einzureichen. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Eine Ehescheidung ohne Rechtsanwalt ist nicht möglich. Wenden Sie sich daher an uns, um mit unserer Hilfe das Scheidungsverfahren einleiten zu können.

Als weitere Voraussetzung sieht das Gesetz vor, dass die Ehe gescheitert sein muss, vgl. § 1565 BGB. In seiner alten Fassung galt nach deutschem Recht das sogenannte Schuldprinzip. Demnach wurde untersucht, welcher Ehegatte das Scheitern der Ehe zu verschulden hatte, um ein Scheitern der Ehe festzustellen.

Nach heutigem Recht gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Der Schuldfrage wird damit nicht mehr nachgegangen. Stattdessen gilt gem. § 1565 Abs. 1 BGB, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Das Gesetz stellt in § 1566 Abs. 1 BGB die Vermutung auf, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben. Man spricht auch vom sog. Trennungsjahr. Ob dieses Trennungsjahr eingehalten wurde, wird in jedem Scheidungsverfahren einzeln geprüft. Unproblematisch kann vom Bestehen des Trennungsjahres ausgegangen werden, wenn ein Partner die eheliche Wohnung komplett verlassen hat. Falls Sie sich jedoch weiterhin den Wohnraum teilen müssen, ist erforderlich, dass ein räumlich getrennter Bereich in der jeweiligen Wohnung eingerichtet wird. Für das Trennungsjahr im Scheidungsverfahren hat sich daher auch der Formel eingebürgert, dass sich die Ehepartner „weder Tisch noch Bett teilen dürfen“.

Ob das Trennungsjahr eingehalten wurde, kann mitunter schwer feststellbar sein. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen berate ich Sie auch hinsichtlich zwischenzeitlicher Versöhnungsversuche, die sich auf das Trennungsjahr auswirken können. Gem. § 1567 Abs. 2 BGB sind Versöhnungsversuche, die einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten, für die Berechnung des Trennungsjahrs unschädlich.

Weitere Voraussetzungen

Damit eine Scheidung einvernehmlich erfolgen kann, sollten vor dem Einreichen des Scheidungsantrags durch mich als Ihr als Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen weitere Punkte geklärt werden. Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung sind somit:

  • Eine einverständliche Regelung über das Sorgerecht für die Kinder
  • Die Entscheidung, welcher Ehegatte die eheliche Wohnung behält
  • Das Treffen von Regelungen über den Unterhalt für Kinder und Ehegatten
  • Die Verteilung der verbleibenden Haushaltsgegenstände, die während der Ehe erworben wurden

Vesorgungsausgleich

Hatte der Scheidungsantrag Erfolg, helfe ich Ihnen dabei, dass ein korrekter Versorgungsausgleich erfolgt. Dabei werden die Vermögensvorteile und Erwerbsaussichten beider Ehegatten berücksichtigt und so in Ausgleich gebracht. Das Gericht versendet dazu Formulare, die Sie mit unserer Hilfe auszufüllen haben. Der Versorgungsausgleich dient letztendlich dem Schutz desjenigen Ehepartners vor Nachteilen, der während der Ehe nur gering erwerbstätig war, beispielsweise um sich vorrangig um den Haushalt und die Kinder zu kümmern.
In bestimmten Fällen kürzerer Ehedauer kann eine gesonderte Antragstellung an das Gericht erforderlich sein. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen werde ich Sie über den Ihnen zustehenden Versorgungsausgleich umfassend beraten.

Nur einer der beiden will nicht mehr? – Scheidungsantrag nur eines Ehegatten

In vielen Fällen kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Ehepartnern bezüglich einer Scheidung. Stimmt ein Ehegatte der Scheidung nach dem Trennungsjahr nicht zu, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Scheidung nach dreijährigem Getrenntleben. Denn gemäß § 1566 Abs. 2 BGB wird zu diesem Zeitpunkt die fehlende Zustimmung des anderen Ehegatten unerheblich.

Darüber hinaus bestehen jedoch noch zusätzliche Möglichkeiten, sich vor Ablauf von drei Jahren von seinem Ehepartner zu trennen. Gerne gebe ich Ihnen vor Ort in meiner Kanzlei für Familienrecht in Essen-Rüttenscheid zu anderen Möglichkeiten des Scheidungsverfahrens entsprechende Auskunft.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Scheidungsanwalt kann ich für Sie beurteilen, ob eine Scheidung bereits nach dem ersten Trennungsjahr möglich ist und werde die entsprechenden Anträge bei Gericht für Sie stellen.
Dazu ist insbesondere relevant, ob jegliche Möglichkeit einer Versöhnung absolut ausgeschlossen scheint, weil beispielsweise jedwede Kommunikation eingestellt wurde. Oder ob darüber hinaus ein Ehegatte bereits einen neuen festen Partner gefunden hat.

Streitiges Scheidungsverfahren

Uneinigkeit kann nicht nur dahingehend bestehen, ob überhaupt ein Scheidungsantrag eingereicht wird, sondern auch darüber, wie der Hausrat zu verteilen ist oder hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts. In diesen Fällen muss zu dem Hauptantrag jeweils ein Folgeantrag gestellt werden, in dem die Streitigkeiten gerichtlich beigelegt werden. Aus diesem Grund ist das einvernehmliche Verfahren für Sie kostengünstiger. Auch diese Anträge stelle ich gerne für Sie und stehe Ihnen als Scheidungsanwalt in Essen zur Verfügung.

Gewalt in der Familie? – Härtefallscheidungen

In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch vor dem Ablauf eines Jahres erfolgen. Haben Sie oder eines Ihrer Kinder Gewalt während der Ehe erfahren müssen? Dann wenden Sie sich an mich als Anwalt für Familienrecht in Essen, um eine sofortige Scheidung vollziehen zu können.
Das Gesetz spricht von einem Härtefall i.S.d. § 1568, wenn das Fortführen der Ehe für einen Ehegatten unzumutbar ist. Dann kann von einem Trennungsjahr abgesehen und eine sog. „Blitzscheidung“ durchgeführt werden. Ob ein solcher Härtefall vorliegt, wird in jedem Einzelfall genau untersucht. Darunter fallen insbesondere:

  • Fälle häuslicher Gewalt
  • Das Bestehen einer Scheinehe
  • Das Erfolgen eines Ehebruchs mit außerehelicher Schwangerschaft
  • Straftaten gegenüber dem Ehepartner

Beachten Sie jedoch, dass nicht automatisch beim Bestehen einer solchen Situation ein Härtefall vorliegt, sondern die Beurteilung dem jeweiligen Familiengericht obliegt.

In aller Deutlichkeit weise ich darauf hin, dass eine Scheidung vor Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres in nahezu allen Fällen durch die Gerichte abgelehnt wird. Ich biete Ihnen vorab als Scheidungsanwalt in Essen eine fachliche Beratung über Ihre individuellen Erfolgsaussichten.

Eine Scheidung mit nur einem Scheidungsanwalt?

Häufig stellt sich die Frage ob zur Durchführung einer Scheidung ein Scheidungsanwalt für beide Ehepartner genügt. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Das heißt es ist zwingend erforderlich, einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen.

Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung reicht meist bereits ein Anwalt aus, der jedoch sodann nur die Interessen einer Partei vertritt wohingegen die andere Partei ohne anwaltliche Vertretung einem Scheidungsantrag lediglich zustimmt. Sollte jedoch im Laufe des Verfahrens Streit unter den Parteien entstehen, darf der Scheidungsanwalt jedoch für keine der beiden Parteien mehr tätig sein.

Wie erfolgt der Verfahrensablauf vor Gericht?

Interessant ist schließlich zu wissen, in welchem Verfahren ich als Anwalt für Familienrecht in Essen Ihre Interessen vor Gericht vertrete und zu einem von Ihnen gewünschten Ausgang bringe.

Scheidungsantrag

Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten Scheidungsantrag stellt. Vor Gericht besteht hingehen für beide Parteien Anwaltszwang, vgl. § 78 Abs. ZPO. Ausnahmen bestehen dann, wenn eine Partei beispielsweise dem Antrag lediglich zustimmt.

Kosten des Scheidungsverfahrens

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich zusammen aus den anwaltlichen Kosten sowie den sogenannten Gerichtskosten, die zwingend vorschussweise gezahlt werden müssen. Vor Zahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag nicht zugestellt – eine Scheidung ist mithin unmöglich. Hinsichtlich jeglicher Kosten prüfen wir vorab, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die sogenannte Prozesskostenhilfe vorliegen.

Rechtsanwalt Erbrecht Essen

Zustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner

Im nächsten Schritt erhält Ihr Ehegatte Post vom Gericht, in welchem ihm der Scheidungsantrag zugestellt wird. Das Datum der Zustellung ist insbesondere relevant für die Berechnung von Versorgungs- und Zugewinnausgleichsansprüchen

Scheidungstermin und Wirksamwerden

Schließlich erfolgt der Scheidungstermin, in dem das Scheitern der Ehe festgestellt wird. Der Scheidungsrichter wird einen Beschluss erlassen, mit dessen Rechtskraft die Ehe aufgehoben ist.

Sollten Sie weiterhin Fragen zu einer bevorstehenden Scheidung haben und eine kompetente Beratung suchen, stehe ich Ihnen als Scheidungsanwalt in Essen beratend zur Seite und führe das Scheidungsverfahren für Sie durch

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