Pflichtverteidiger in Essen

Beiordnung als Pflichtverteidiger

Pflichtverteidiger Essen

Sie haben eine Anklageschrift vom Gericht erhalten und sollen jetzt einen Verteidiger benennen, da ansonsten das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt?

Dann machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und benennen mich als Ihren Pflichtverteidiger, damit ich Sie beraten und prozessual vertreten kann!

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Grundsätzlich steht es jedem frei, im Strafverfahren die Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu beanspruchen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Sachverhalt besonders schwierig ist oder die Strafe besonders hoch ausfallen könnte. Dann setzt das Gericht die Mitwirkung eines Strafverteidigers zwingend voraus.

Ein Pflichtverteidiger ist nach deutschem Strafprozessrecht ein Strafverteidiger, der durch das Gericht beigeordnet wurde.

Er wird immer im Falle einer notwendigen Verteidigung bestellt, falls der Beschuldigte selbst noch keinen Verteidiger besitzt.

Das Gegenstück zum Pflichtverteidiger bildet der Wahlverteidiger, bei dem der Beschuldigte selbst den Strafverteidiger auswählt. Aber auch ein Wahlverteidiger kann zum Pflichtverteidiger werden, wenn der Beschuldigte diesen im Falle einer notwendigen Verteidigung benennt.

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist abhängig von der Schwere des Tatvorwurfs und der strafprozessualen Situation des Beschuldigten. Denn der Sinn der Beiordnung eines Pflichtverteidigers liegt darin, die Berücksichtigung der Verfahrensrechte zu gewährleisten und ein faires Verfahren mittels einer wirksamen Verteidigung zu ermöglichen.

Pflichtverteidiger Essen

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird im Falle einer notwendigen Verteidigung gestellt. Gesetzlich geregelt ist die notwendige Verteidigung in § 140 StPO. Der Gesetzgeber hat dort die Fälle festgehalten, in denen er davon ausgeht, dass sich der Beschuldigte nicht mehr selbst ordnungsgemäß verteidigen kann. Demnach liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wenn

  • die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder Landgericht stattfindet.

  • dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird.

    Eine Straftat gilt nach § 12 StGB immer dann als Verbrechen, wenn im Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist.

  • der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet.

  • der bisherige Verteidiger von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen worden ist.

  • der Beschuldigte unfähig ist sich selbst zu verteidigen, z.B. aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten.

Der vorsitzende Richter hat zudem die Möglichkeit über die gesetzlich normierten Fälle hinaus einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Nach § 140 Abs. 2 StPO kann auch in allen anderen Strafsachen die Situation einer notwendigen Verteidigung vorliegen. Dies kann aufgrund der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage der Fall sein. Die Schwere der Tat richtet sich hauptsächlich nach der bei einer Verurteilung zu erwartenden Rechtsfolge. Jedoch kann die erforderliche Schwere auch im Falle des drohenden Widerrufs einer Bewährung vorliegen.

Eine schwierige Sach- oder Rechtslage, die einen Verteidiger erfordert, betrifft häufig Sachverhalte, bei denen ein umfangreicher Prozess bevorsteht. Dann müssen meist viele Zeugen oder Sachverständige angehört werden.

Schließlich kann die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers bestehen, wenn der Beschuldigte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst verteidigen kann.

Pflichtverteidiger Essen – Unter welchen Voraussetzungen wird er bestellt?

Wie sich aus § 141 StPO ergibt, muss ein Pflichtverteidiger spätestens dann bestellt werden, wenn der Beschuldigte zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert wird. Darunter ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem die Anklageschrift zugestellt wird. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist die Bestellung jedoch auch zuvor, also bereits im Ermittlungsverfahren möglich.

Pflichtverteidiger Essen

Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

Nach § 142 Abs. 1 StPO erhält der Beschuldigte die Gelegenheit, zunächst selbst den Verteidiger auszuwählen, bevor ein beliebiger Anwalt durch das Gericht ausgewählt wird.

Dazu erhält der Beschuldigte ein Schreiben vom Gericht, indem er den Namen des präferierten Anwalts eintragen sollte.

Sollten Sie oder ein Angehöriger sich in dieser Situation befinden, dann schreiben Sie einfach folgendes auf den das gerichtliche Schreiben und senden Sie Ihn sodann zurück ans Gericht:

NIERFELD RECHTSANWÄLTE AUS ESSEN

Sodann werde ich Ihnen als Pflichtverteidiger zugeteilt und werde Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Auch Beschuldigten, die sich in U-Haft befinden, wird die Möglichkeit eröffnet einen Verteidiger zu benennen. Wenden Sie sich in diesem Falle einfach schriftlich oder telefonisch an mich, sodass ich Ihnen beratend zur Seite stehen kann. Ihnen steht das Recht zu, sofort nach Verbringung in Untersuchungshaft, einen Pflichtverteidiger zu bestellen. So kann ich Sie unverzüglich besuchen und die notwendigen Schritte einleiten.

Ob in Ihrem Fall die Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gegeben ist, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen. Denn in jedem Einzelfall erfolgt eine gesonderte Prüfung, ob ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss. Suchen Sie daher einen Rechtsanwalt für Strafrecht auf, der Ihnen erläutert kann, ob Ihnen der Beistand eines Pflichtverteidigers zusteht.


Zudem sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht Gebrauch machen, selbst einen Verteidiger auszuwählen. Ansonsten kann der Fall eintreten, dass Ihnen durch das Gericht ein unliebsamer Anwalt beigeordnet wird, für den nicht die Verfolgung Ihrer Interessen im Vordergrund steht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beiträge aus dem Strafrecht