Die Welt der Influencer hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Aus einem Hobby ist für viele ein echtes Geschäft geworden. Wer eine große Reichweite auf Instagram, YouTube, TikTok oder anderen sozialen Netzwerken aufgebaut hat, verdient oft gutes Geld – sei es durch Kooperationen, Werbung oder Produkttests. Plötzlich sind Geld- und Sachleistungen an der Tagesordnung. Aber je größer der Erfolg, desto mehr Pflichten kommen dazu. Das Steuerrecht macht da keine Ausnahme. Und die Finanzämter nehmen Influencer mittlerweile immer genauer unter die Lupe.

Warum das Finanzamt bei Influencern genauer hinschaut

Inzwischen sind Influencer für die Finanzbehörden keine Unbekannten mehr. Gerade in den letzten Jahren haben sich die Prüfer gezielt auch auf diese Berufsgruppe eingestellt. Oft merkt man, dass vielen schlicht das Wissen fehlt, wie man Einnahmen richtig versteuert oder wie wichtig eine saubere Buchführung ist. Viele machen den Fehler, private und geschäftliche Einnahmen zu vermischen oder den Wert von Geschenken und Sachleistungen zu unterschätzen. Aber gerade kleine Versäumnisse können dazu führen, dass das Finanzamt nachfragt – und das wird dann schnell unangenehm.

Was die Sache noch verschärft: Seit 2023 sind Plattformen wie Instagram oder YouTube verpflichtet, Daten über Umsätze ihrer Nutzer an die Steuerbehörden zu melden (§ 29 PStTG). Das heißt: Die Zeit, in der man hoffen konnte, „durchzurutschen“, ist vorbei. Die Finanzämter können nun ganz einfach abgleichen, was auf den Konten eingeht oder welche Summen von den Plattformen gezahlt wurden.

Was als Influencer steuerpflichtig ist

Wer regelmäßig mit seinem Auftritt in sozialen Medien Einnahmen erzielt – egal, ob Geld oder Sachleistungen –, gilt steuerlich als Gewerbetreibender (§ 15 EStG). Das betrifft übrigens nicht nur das klassische Honorar, sondern auch jedes PR-Paket, jede Einladung ins Hotel und jedes Geschenk. Der Wert zählt – und das Finanzamt schaut genau hin. Die Bewertung erfolgt nach dem Marktwert. Dazu kommen Umsatzsteuer und, ab bestimmten Grenzen, auch Gewerbesteuer. Ohne ordentliche Buchführung wird es da schnell chaotisch. Und jeder Fehler kann teuer werden.

Typische Stolperfallen

Ein Klassiker: Das private Konto wird gleichzeitig für die Einnahmen aus dem Influencer-Geschäft genutzt. Oder Verträge mit Partnern werden nur mündlich vereinbart – spätestens, wenn das Finanzamt Belege sehen will, gibt es ein Problem. Besonders gefährlich ist es, Sachleistungen oder Geschenke nicht zu erfassen. Wenn das Finanzamt schätzen muss, wird es meist teuer. Und wer Posts, Storys oder Kooperationen nicht archiviert, hat im Zweifel den schlechtesten Stand.

Steuerhinterziehung – schneller im Fokus als gedacht

Stellt das Finanzamt fest, dass Einnahmen nicht korrekt angegeben oder Ausgaben falsch abgesetzt wurden, kann es richtig ernst werden. Schon der Verdacht auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zieht Ermittlungen nach sich. Es reicht, wenn der Betroffene das in Kauf genommen hat – von Absicht muss noch keine Rede sein. Die möglichen Strafen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, im Extremfall sogar bis zu zehn Jahren. Ab Beträgen von 50.000 Euro geht es schnell Richtung Haft. Wer nachträglich alles offenlegt und die Steuern plus Zinsen nachzahlt, kann sich mit einer strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO) noch retten. Aber das klappt nur, wenn alles lückenlos und rechtzeitig erfolgt.

Worauf Influencer achten sollten

  • Buchhaltung: Alles, was reinkommt oder rausgeht – egal ob Geld oder Geschenk – gehört dokumentiert. Am besten alles über ein Geschäftskonto laufen lassen.

  • Verträge: Jede Zusammenarbeit sollte schriftlich festgehalten werden. Das schützt im Ernstfall vor Nachfragen und Streitigkeiten.

  • Archiv: Storys, Posts, Kooperationen und Absprachen regelmäßig sichern, damit man im Zweifel die Belege hat.

  • Frühzeitig beraten lassen: Ein Steuerberater und ein Anwalt mit Erfahrung im Steuerrecht helfen, Probleme von Anfang an zu vermeiden.

  • Keine voreiligen Aussagen: Bei einer Prüfung sollte man nichts ohne Rücksprache mit dem Anwalt oder Berater herausgeben oder unterschreiben.

Unterstützung vom Fachmann

Wer als Influencer ins Visier des Finanzamts gerät, sollte die Sache ernst nehmen. Als Kanzlei in Essen mit Schwerpunkt im Steuerrecht und Strafrecht wissen wir aus Erfahrung, wie nervenaufreibend so eine Prüfung sein kann. Wir helfen nicht nur bei der Aufarbeitung, sondern beraten auch im Vorfeld, damit es gar nicht erst so weit kommt. Und falls doch, stehen wir an Ihrer Seite – bei Gesprächen mit dem Finanzamt, im Einspruchsverfahren oder im schlimmsten Fall auch im Strafverfahren.

Fazit

Erfolg als Influencer bringt viele Chancen, aber eben auch Pflichten. Wer von Anfang an sauber arbeitet und sich beraten lässt, ist auf der sicheren Seite. Und sollte doch einmal Post vom Finanzamt kommen: Ruhe bewahren und den Fachmann fragen. Wir stehen Ihnen in Essen als Rechtsanwälte mit Erfahrung im Steuerrecht und Strafrecht zur Seite – damit Sie sich wieder auf Ihre Inhalte konzentrieren können.

Hinweis: Diese Information ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen einfach melden – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.