Amazon haftet nicht für irreführende Werbung auf Partner-Seiten
Der BGH hat nun entschieden: Auch künftig muss der Versandriese Amazon nicht für problematische Inhalte auf Partner-Internetseiten haften – auch wenn es sich um gefälschte oder unseriöse Werbung handelt. Dies hat ein Matratzenhersteller beklagt, seine Matratze wäre bei einem irreführenden Ranking mit Werbe-Links zu Amazon aufgetaucht. Bei diesen Links handelt es sich um sogenannte Affiliate-Links. [...]