Ein kurzer Moment, der Adrenalinkick an der Ampel, das Gaspedal durchgetreten – und schon kann man sich in einem Strafverfahren wiederfinden. Was für viele Autofahrer nach einem harmlosen Kräftemessen aussieht, ist in Wahrheit ein ernstzunehmender Straftatbestand. Illegale Autorennen sind kein Kavaliersdelikt. Und: Nicht nur organisierte Rennen auf öffentlichen Straßen, sondern auch sogenannte „Einzelfahrten“ mit überhöhter Geschwindigkeit können für den Fahrer unangenehme – und teure – Konsequenzen haben.
Die Gesetzeslage ist klar: Wer sich im Straßenverkehr wie auf der Rennstrecke verhält, muss mit harten Strafen rechnen. Und doch unterschätzen viele, wie schnell man in den Bereich der Strafbarkeit rutschen kann. Einmal zu viel Gas gegeben, mit dem Nebenmann an der Ampel geblufft oder auf freier Autobahn in einer Mischung aus Übermut und Selbstüberschätzung den eigenen Wagen „ausgefahren“ – was im ersten Moment nach Fahrspaß klingt, kann schnell handfeste rechtliche Folgen haben.
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Wann ist man eigentlich bei einem „Rennen“ dabei?
Seit dem Jahr 2017 gibt es in Deutschland mit § 315d StGB eine eigene Vorschrift für sogenannte „verbotene Kraftfahrzeugrennen“. Und diese Vorschrift ist weit gefasst. Es reicht nämlich nicht nur, wenn zwei oder mehr Fahrer ein Rennen austragen – auch wer alleine fährt, aber dabei absichtlich besonders schnell, grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, kann sich strafbar machen. Wichtig ist dabei der innere Antrieb: Wer mit dem Ziel unterwegs ist, „das Letzte“ aus seinem Fahrzeug herauszuholen, ist nach dem Gesetz schnell in der Kategorie „Einzelrennen“.
Ein klassisches Beispiel: Der Fahrer eines Sportwagens beschleunigt auf einer Landstraße plötzlich auf 180 km/h, obwohl Tempo 100 gilt. Kein Gegner, keine Wette, kein direkter Wettkampf – und doch ist klar: Das war nicht mehr nur zu schnelles Fahren. In vielen Fällen stellt sich später die Frage: Wollte er einfach schnell ans Ziel – oder ging es ums Prestige, um das eigene Ego, um den Kick? Genau dort setzt das Strafrecht an.
Was droht bei illegalen Rennen?
Die Konsequenzen können erheblich sein – nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich. Im Grundfall sieht § 315d StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Wird dabei jemand konkret gefährdet – zum Beispiel, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer zur Vollbremsung gezwungen wird oder beinahe ein Unfall passiert – erhöht sich das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre. Kommt es zu einem Unfall mit Verletzten oder gar Todesfolge, liegt der Strafrahmen sogar bei einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Das ist dann kein Bagatelldelikt mehr, sondern eine richtig ernste Sache.
In der Praxis bedeutet das: Selbst wer „nur“ geblitzt wurde, aber dabei auf eine gefährliche Fahrweise oder das Ziel, ein Rennen zu fahren, hindeutet, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Und mit dem Strafverfahren geht fast immer auch der Entzug der Fahrerlaubnis einher – meist für viele Monate, oft mit anschließender medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU). Für Berufstätige, die auf das Auto angewiesen sind, kann das existenzbedrohend sein.
Fahrzeug weg – und das dauerhaft?
Was viele nicht wissen: Wer sich an einem verbotenen Rennen beteiligt, riskiert nicht nur Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Die Gerichte können auch das Fahrzeug einziehen – also dauerhaft wegnehmen. Und das gilt sogar dann, wenn der Wagen nicht dem Fahrer gehört. Selbst Leasingfahrzeuge oder Autos auf Firmenleasing können eingezogen werden, wenn sie als „Tatmittel“ verwendet wurden. Das ist in der Regel ein Schock für die Betroffenen – aber rechtlich durchaus zulässig. Ziel ist es, die Allgemeinheit zu schützen und künftige Taten zu verhindern.
Wenn’s eskaliert: Beleidigung nach der Kontrolle
Manchmal eskalieren Situationen zusätzlich, etwa wenn der Fahrer sich bei der Kontrolle im Ton vergreift. „Was wollen Sie eigentlich, ich bin doch kein Krimineller!“ – Sätze wie diese, noch dazu in gereiztem Ton, sind bei Verkehrskontrollen keine Seltenheit. Doch auch das kann Folgen haben. Eine Beleidigung gegenüber Polizeibeamten – sei sie verbal oder nonverbal – ist ebenfalls strafbar (§ 185 StGB) und kann, je nach Wortwahl und Gesamtsituation, empfindlich bestraft werden. Vor allem in Kombination mit einem Strafverfahren wegen eines illegalen Rennens macht das den Eindruck oft nicht besser.
Warum Sie jetzt unbedingt einen Anwalt brauchen
Wer beschuldigt wird, an einem illegalen Rennen teilgenommen zu haben – ob allein oder mit anderen –, sollte frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Schon bei der ersten Anhörung bei der Polizei werden häufig Aussagen gemacht, die später schwer zu korrigieren sind. Gerade weil es bei der Frage, ob tatsächlich ein Rennen im Sinne des Gesetzes vorlag, auf viele Details ankommt, ist anwaltlicher Rat entscheidend.
Wird zum Beispiel behauptet, dass man nur „schnell fahren wollte“, heißt das noch lange nicht, dass ein Rennen beabsichtigt war. Aber: Wer unbedacht sagt, dass er zeigen wollte, „wer der Schnellere ist“ oder „den anderen ärgern wollte“, liefert den Ermittlungsbehörden ungewollt Futter. Auch technische Fragen, wie etwa Auswertungen von Tachodaten oder Dashcam-Aufnahmen, können eine große Rolle spielen.
Unsere Kanzlei in Essen ist auf das Strafrecht spezialisiert. Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen – von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Als Rechtsanwälte für Strafrecht wissen wir, worauf es in solchen Verfahren ankommt: sorgfältige Akteneinsicht, professionelle Beweisanalyse, taktisches Schweigen – und eine klare Verteidigungslinie.
Rasen kann mehr kosten als nur den Führerschein
Wer zu schnell fährt, kann ein Bußgeld kassieren. Wer aber aus Ehrgeiz, Übermut oder Angeberei das Rennen mit sich selbst oder anderen sucht, riskiert viel mehr: eine Vorstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis, die Einziehung des Autos – und schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe. Und das oft wegen eines Moments, der nur Sekunden dauerte, aber juristisch weitreichende Folgen hat.
Wenn Sie von einem solchen Vorwurf betroffen sind – ob als Fahrer, Halter oder Mitfahrer – ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen. Unsere Kanzlei in Essen steht Ihnen diskret, kompetent und engagiert zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren, Ihre Verteidigung aufzubauen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie eine persönliche Einschätzung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei auf.