Unfallschaden muss der Versicherung rechtzeitig mitgeteilt werden
Teilt ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung nicht innerhalb einer Woche nach einem Unfall den entstandenen Schaden mit, kann er seinen Anspruch verlieren. Zu diesem Ergebnis kam das OLG Hamm im Juni 2017 (Az.: 20 U 42/17). Es hatten einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger seinen Porsche bei einer Versicherung kaskoversichert hatte. Dieser Porsche erlitt [...]