Die Berücksichtigung transsexueller Menschen hat vor allem im Familienrecht zunehmend an Relevanz gewonnen. Der BGH musste sich bereits mit dem Antrag eines Mannes befassen, der als Frau geboren wurde und sich als Vater seines Kindes eintragen lassen wollte. Dies hatte der BGH abgelehnt.

Nun musste er sich mit der umgekehrten Situation auseinandersetzen. Eine als Mann geborene Frau ließ ihre Geschlechtszugehörigkeit rechtskräftig im August 2012 ändern. Sie führt mit ihrer Lebensgefährtin seit September 2015 eine eingetragene Lebenspartnerschaft und wurde im selben Jahr Elternteil eines Kindes, das mit dem konservierten Samen des ursprünglichen Mannes gezeugt wurde. Die Klägerin stellte folgend den Antrag, sich neben ihrer Lebensgefährtin als Mutter des Kindes eintragen zu lassen.

Ebenso wie im Beschluss bzgl. der Vaterschaftseintragung im vergangen Jahr, entschied der BGH auch hier, dass die Klägerin ihres ursprünglichen Geschlechts nach als Vater eingetragen werden müsse.

BGH 29.11.2017, Az. XII ZB 459/16

Zur Begründung berief sich der BGH auf § 11 S.1 Transsexuellengesetz. Zwar sei ein Transsexueller, nachdem sein Geschlecht rechtskräftig geändert wurde, nach dem neuen Geschlecht anzusehen. Jedoch gelte für das Eltern-Kind-Verhältnis anderes. Denn die Feststellung der anderen Geschlechtszugehörigkeit, habe keine Auswirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind. Dies gelte selbst dann, wenn das Kind nach rechtskräftiger Änderung des Geschlechts geboren wurde. Denn maßgeblich für die Eintragung in das Geburtenregister sei der spezifische Fortpflanzungsbeitrag. Diesen habe die Klägerin durch ihre konservierten Samen jedoch noch als Mann geleistet. Zusätzlich werde dadurch dafür gesorgt, dass dem Kind immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen werden kann.

Diesem Urteil können insoweit Bedenken entgegengebracht werden, als dass ein Mann trotz negativen Vaterschaftstests in die Geburtsurkunde eingetragen wird, nur weil er der Ehemann der Mutter ist. Der Bedeutung eines spezifischen Fortpflanzungsbeitrags wird also nicht konsequent Rechnung getragen.

Sofern es um familienrechtliche Probleme handelt, wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen.